Ein Kapitän, der seit acht Jahren auf Donau- Passagierschiffen im Einsatz ist, wurde am Mittwoch im Wiener Landesgericht wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Ein Berufungssenat bestätigte damit in vollem Umfang das Urteil des Bezirksgerichts Döbling und wies die von Verteidiger Heinrich Vana vorgebrachten Rechtsmittel als unbegründet zurück.
Hautpschuld an Matrosen-Tod
Das Gericht erachtete es als erwiesen an, dass den Kapitän die Hauptschuld am Tod eines knapp 20-jährigen Matrosen trifft. Das Unglück ereignete sich am 28. September 2001 knapp nach Mitternacht an der Anlegestelle Nussdorf in Wien-Döbling. Die Amadeus 2, die Richtung Schwarzes Meer unterwegs war, wollte während eines Landgangs der Passagiere ein Ablegemanöver durchführen. Dabei wurde übersehen, dass die vordere Leine noch nicht losgemacht war, als der Kapitän das Schiff in Bewegung setzte.
Seil schnalzte auf Kopf des Matrosen
Nach einer Strecke von 60 bis 100 Meter war das Seil bis zur Reißkraft belastet. An der Umlenkrolle brachen zwei Schrauben, das Drahtseil schlug mit großer Wucht nach hinten aus und traf den jungen Matrosen, der erst wenige Wochen zuvor angeheuert hatte, am Kopf. Der Ungar erlag seinen schweren Schädelverletzungen.
Fehler unterlaufen
Nach Ansicht des Gerichts waren dem Kapitän mehrere Fehler unterlaufen. So hätte er das Ablegedock ausleuchten müssen, zumal ein Scheinwerfer vorhanden war. Dann wäre ihm mit Sicherheit aufgefallen, dass noch nicht alle Seile gelöst waren, befand der Senat. Den Kapitän eines Passagierschiffes trifft eine ganz besonders hohe Sorgfaltspflicht, hieß es in der Urteilsbegründung.
Redaktion: Birgit Stadtthaler