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Dollinger droht noch eine Klage

Die Spielergewerkschaft rechnet mit einer Strafmilderung für Martin ­Dollinger. Der FC Lustenau klärt ab, ob eine Zivilklage eingebracht wird.

Ein Berufsverbot für fast ein Jahr (20 Spiele Sperre), eine Anzeige wegen Körperverletzung und die fristlose Entlassung beim FC Lustenau sind für Martin Dollinger die Folgen nach dem Ausraster beim Derby. Dem Tiroler wird vorgeworfen, dass er einen Schiedsrichterassistenten und einen Ordner tätlich angegriffen haben soll. Gegenüber Medienvertretern erklärte der 22-Jährige, er habe niemanden geschlagen und fühle sich ungerecht behandelt. Die Strafe sei überzogen. Er habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet und gehe jetzt in Berufung.

Protest

Für Rudolf Novotny, den Geschäftsführer der Spielergewerkschaft, macht ein Protest beim Bundesliga-Strafsenat auf jeden Fall Sinn. “Wenn Dollinger bisher unbescholten war, wird das Strafausmaß durchaus geringer ausfallen. Vielleicht könnte ein Teil der Strafe auch auf Bewährung ausgesetzt werden.” Natürlich sei es ein klares Fehlverhalten, wenn es denn tatsächlich zu einem tätlichen Übergriff gekommen sei. Der Senat habe mit der Sperre auf jeden Fall ein Exempel statuiert.

Nichts mehr zu reden

Auch seitens des Klubs ist die Sache noch nicht gegessen. Laut Präsident Dieter Sperger werde abgeklärt, ob eine Zivilklage gegen Dollinger eingebracht werden kann. Der FC Lustenau hatte Wacker Innsbruck eine Ausbildungsentschädigung für den damaligen U-21 Nationalteamspieler bezahlt. “Aufgrund der langen Sperre ist es eher unwahrscheinlich, dass ein Verein den Spieler jetzt aufnimmt”, meint Sperger. Durch das Fehlverhalten von Dollinger könnte der Klub bei einem weiteren Vereinswechsel nach einem Jahr Pause, um die ihm zustehende Ausbildungsentschädigung kommen. Ansonsten hat sich der Fall für den Präsidenten erledigt. Es seien zu viele Undiszipliniertheiten in der Vergangenheit vorgefallen, da gäbe es nichts mehr zu bereden.

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