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Doch keine Präventiv-Haft

Die Präventivhaft für Hooligans während der Fußball-Europameisterschaft 2008 kommt nun wohl doch nicht. Eingezogen werden soll lediglich eine Meldepflicht.

In deren Rahmen müssen bekannte Randalierer eine polizeiliche Belehrung über sich ergehen lassen, schuldlos eingesperrt werden sie nicht.

Folgt man der „Einladung“ freilich nicht, sind Geldstrafen vorgesehen, geht aus dem Begutachtungsentwurf des Innenministeriums zur entsprechenden Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes hervor. Justizministerin Maria Berger (S) ist skeptisch bezüglich der Praxis-Tauglichkeit der Vorlage.

Die von der Melde-Maßnahme Betroffenen sind Personen, die „im Zusammenhang mit einer nicht länger als zwei Jahre zurückliegenden Sportgroßveranstaltung unter Anwendung von Gewalt einen gefährlichen Angriff gegen Leben, Gesundheit oder fremdes Eigentum begangen“ oder gegen ein Betretungsverbot verstoßen haben. Zusätzlich muss eine Prognose vorliegen, dass beim vormaligen Randalierer auch bei einer künftigen Sportveranstaltung ein „Wohlverhalten“ nicht wahrscheinlich ist. Zu solch einer Einschätzung könnte die Behörde etwa durch Hinweise szenekundiger Beamter oder durch Informationen im Internet kommen.

Diesen potenziellen Unruhestiftern kann dann per Bescheid die Verpflichtung auferlegt werden, „zu einem bestimmten Zeitpunkt in unmittelbarem Zusammenhang mit einer bestimmten Sportgroßveranstaltung“ bei der Sicherheitsbehörde oder einem Polizeikommando persönlich zu erscheinen. Dort muss eine Belehrung über rechtskonformes Verhalten vorgenommen werden.

Wer nicht durch Krankheit oder sonstige begründete Hindernisse vom Erscheinen abgehalten ist, hat der Verpflichtung Folge zu leisten und kann zur Erfüllung der Meldeauflage vorgeführt werden, wenn dies per Bescheid angedroht ist. Bei der Meldeauflage sind jedoch Ort der Veranstaltung sowie der Wohnsitz des Betroffenen „angemessen zu berücksichtigen“. In den Gesetzes-Erläuterungen heißt es dazu, dass etwa ein Aufenthalt in einem Wochenendhaus zu berücksichtigen sei. Grundsätzlich sei jedenfalls das Ziel, potenzielle Störenfriede von sportlichen Großveranstaltungen fern zu halten.

Wer der Meldepflicht nicht nachkommt oder die amtliche Belehrung behindert oder stört, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 360 Euro zu pönalisieren. Im Wiederholungsfall droht eine Geldstrafe von bis zu 1.500 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen.

Die Gesetzesinitiative soll nicht nur bei der EURO 2008 gelten sondern überhaupt bei sportlichen Großveranstaltungen. In Kraft treten soll die Regelung mit Anfang 2008. Davor muss sie freilich noch Ministerrat und Parlament passieren.

Und da gibt es bereits eine erste skeptische Stimme. Zwar begrüßt Justizministerin Maria Berger (S) gegenüber der APA, dass die Präventivhaft gegenüber den ursprünglichen Plänen von Innenminister Günther Platter (V) wegfällt. Jedoch bezweifelt sie die Praxis-Tauglichkeit der Vorlage. Sie wisse nicht, ob die Belehrung der Hooligans über angemessenes Verhalten „nicht ein bisschen eigenwillig ist“. Schließlich sei es ja eine Selbstverständlichkeit, dass man wisse, wie man sich bei einem Fußball-Spiel zu benehmen habe.

Überhaupt kommt es der Justizministerin so vor, als ob hier nur eine neue Gesetzesänderung geschaffen werde, um in eine Überschrift den Begriff präventive Anhaltung zu bringen. Denn eigentlich gebe es die geplanten Maßnahmen im Wesentlichen jetzt schon, nur unter dem Titel „Gefärderansprache“. Weiters betont Berger, dass auch dieses Gesetz die Lücke bei ausländischen Hooligans nicht schließe. Daher hält es die Justizministerin für notwendig, noch eingehende Gespräche mit Praktikern zu führen.

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