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Doch kein halber Feiertag: Karfreitag als "persönlicher Feiertag"

Wer Karfreitag frei haben will, muss Urlaub nehmen.
Wer Karfreitag frei haben will, muss Urlaub nehmen. ©APA
Die Regierung hat sich für eine neue Karfreitags-Regelung entschieden. Zukünftig steht jeder Glaubensgemeinschaft ein "persönlicher Feiertag" zur Verfügung, für den ein Urlaubstag geopfert werden muss.

“Wir haben uns nun gemeinsam dazu entschlossen einen Schritt weiter zu gehen und eine bessere Lösung zu schaffen: Einen “persönlichen Feiertag”, mit dem die Religionsausübung ermöglicht wird. Diese Lösung schafft Klarheit und Rechtssicherheit für alle und Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im Sinne des EUGH-Urteils”, so Blümel und Hofer.

Arbeitnehmer müssen Urlaub nehmen

Im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruches kann künftig ein Tag als persönlicher Feiertag beansprucht werden – wobei der Arbeitgeber nicht widersprechen darf. Dieser muss künftig 3 Monate zuvor angemeldet werden – für das Jahr 2019 wird eine kürzere Frist definiert. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür aber nicht.

Sollte der Arbeitnehmer, auf Wunsch des Arbeitgebers, dennoch an diesem selbstgewählten “persönlichen Feiertag” freiwillig seiner Arbeit nachgehen, so erhält er für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag. Der Urlaubsanspruch bleibt selbstverständlich bestehen. Damit erhält der Arbeitnehmer stattdessen einen anderen Urlaubstag.

Bischof Bünker zum “persönlichen Feiertag”: Positive Lösung mit Wermutstropfen

Die heute von der Regierung vorgestellte neue Karfreitagsregelung, wonach jeder einen “persönlichen Feiertag” aus dem bestehenden Urlaubskontingent einseitig festlegen kann, beurteilt der evangelisch-lutherische Bischof differenziert. Positiv sei, dass die sehr umstrittene Variante mit dem halben Feiertag ab 14.00 Uhr “vom Tisch” sei. Als “Wermutstropfen” bezeichnete der Bischof allerdings die Tatsache, “dass dieser selbstgewählte Feiertag aus dem bestehenden Urlaubskontingent zu nehmen ist”.

Regierung: “Klarheit und Rechtssicherheit”

Die am Dienstag gefundene Lösung für den Karfreitag schafft laut den Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) “Klarheit und Rechtssicherheit für alle und Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im Sinne des EuGH-Urteils”. Ein “persönlicher Feiertag” ermögliche die Religionsausübung für alle, hieß es in einer Aussendung.

In Gesprächen mit den verschiedenen Beteiligten seien unterschiedliche Varianten besprochen und deren Auswirkungen und Umsetzbarkeit diskutiert worden, teilte die Regierung mit. Insbesondere mit Vertretern der Glaubensgemeinschaften habe es einen “engen Austausch” gegeben, um zu einer akzeptablen Lösung für alle Seiten zu gelangen. “Wir haben uns nun gemeinsam dazu entschlossen einen Schritt weiter zu gehen und eine bessere Lösung zu schaffen”, meinten Blümel und Hofer.

ÖGB sieht Verhöhnung der Arbeitnehmer

Der ÖGB sieht in der neuen Karfreitagsregelung eine “Verhöhung der Arbeitnehmer”. Zuerst werde evangelischen und altkatholischen Beschäftigten ein halber Feiertag gestrichen und jetzt sogar der ganze, ärgerte sich der Leitende Sekretär Bernhard Achitz im Gespräch mit der APA.Bisher ist der freie Karfreitag für diese Religionsgruppen auch durch den Generalkollektivvertrag geschützt. Achitz kann angesichts des noch nicht vorliegenden Gesetzestextes nicht beurteilen, inwiefern die Koalition auch hier eingreifen will. Theoretisch möglich wäre es, freilich mit einer Brüskierung der Kollektivvertragspartner verbunden, wie der ÖGB-Vertreter betont.

Wichtig sei der Regierung sichtlich gewesen, dass der Wirtschaft, vor der sie große Angst habe, alle Wünsche erfüllt würden, die Arbeitnehmer dafür nichts bekämen. Mit dem ÖGB habe ohnehin niemand gesprochen.

ÖGB: Neue Regelung lächerlich

Sichtlich lächerlich findet Achitz die Rhetorik der Regierung bezüglich eines persönlichen Feiertags innerhalb des eigenen Urlaubskontingents, auf den bei rechtzeitiger Anmeldung ein Rechtsanspruch bestehen soll. Denn es sei schon jetzt so, dass der Arbeitgeber vor Gericht gehen müsste, wenn er einen lange beantragten Urlaubstag verhindern will.

Rechtliche Frage hält der ÖGB-Sekretär auch für offen. Fragen wie Gleichheitswidrigkeit oder Eingriff in die Kollektivvertragsautonomie blieben ohne Gesetzestext ungeklärt.

AK sieht “Schlag ins Gesicht” der Arbeitnehmer

Heftige Kritik an der am Dienstag gefundenen neuen Karfreitags-Lösung kommt von der Arbeiterkammer (AK). “Das ist ein Schlag ins Gesicht der ArbeitnehmerInnen”, schrieb Präsidentin Renate Anderl am Dienstag in einer Aussendung. Statt allen einen Feiertag zu lassen, müsse nun für einen Feiertag ein Urlaubstag verbraucht werden.Dass ein “persönlicher Feiertag” im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruchs eingeführt wird, wird von der Arbeiterkammer abgelehnt. “Damit wird allen Protestanten, Methodisten und Altkatholiken ein Feiertag genommen, den sie vorher hatten”, so Anderl. Das sei eine einseitige Lösung, bei der nur die Wirtschaft profitiere, und respektlos gegenüber den Arbeitnehmern.

Erfreut über die neue Regelung des Karfreitags zeigt sich der Handelsverband. Der Grund: Die Regierung hat den ursprünglichen Vorschlag des Verbands übernommen, wie in einer Aussendung frohlockt wird.

Altkatholische Kirche zufrieden und verägert

Mit gemischten Gefühlen bewertet die altkatholische Kirche die neue Regelung des Karfreitag. Einerseits ist man zufrieden, andererseits aber auch verärgert.

Positiv findet es Bischof Heinz Lederleitner, dass es allen Angehörigen von Religionsgemeinschaften möglich wird, an einem besonderen Feiertag frei zu nehmen. Dennoch stellt die Altkatholische Kirche Österreichs in einer Aussendung fest, dass den altkatholischen und evangelischen Minderheitskirchen etwas weggenommen wird. Es werde “großzügig gestattet”, einen Urlaubstag auf den Karfreitag, der bisher als Feiertag zustand, legen zu dürfen. Aus der Sicht der Kirche ist das ein klarer Etikettenschwindel, hatte doch Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) zugesagt, dass niemandem etwas weggenommen wird.

Umsetzung möglichst rasch

Beschlossen werden soll die Neuregelung des Karfreitag laut Blümel möglichst rasch. “Wir versuchen so schnell zu sein, dass es noch für dieses Jahr gilt.” Auf die Frage, ob das Recht, einen Urlaubstag an einem “persönlichen Feiertag” zu nehmen, trotz ihrer Ferien-Regelung auch für Lehrer gelten soll, meinte Blümel: “Ziel ist natürlich, es für alle zu gestalten.”Wien. Nicht beantwortet haben Blümel und Hofer die Frage, ob die FPÖ für die Streichung des Karfreitag von der ÖVP ein Entgegenkommen erhalten wird. Dass es keinen zusätzlichen Feiertag für alle Arbeitnehmer gibt, war ja insbesondere dem ÖVP-Wirtschaftsflügel ein Anliegen. Gerüchte, wonach im Gegenzug demnächst eine Einigung beim “Papa-Monat” verkündet wird, kommentierten die Regierungskoordinatoren nicht.

(APA/red)

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