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DNA-Test bestätigt Vaterschaft des 73-Jährigen

Im Amstettner Inzest-Fall liegt das Ergebnis der DNA-Probe vom Verdächtigen vor. Es bestätigt die Vaterschaft des 73-jährigen Josef F. aller sechs Kinder, die er mit seiner eigenen 42-jährigen Tochter gezeugt hat, so Oberst Polzer, Leiter des Landeskriminalamtes Niederösterreich.

“Der entscheidende Beweis wurde geliefert”, so Polzer.

Indessen ging die Spurensuche am Tatort am Dienstag weiter. Laut Ermittler wird “jedes Blatt, jede Schale” genauestens untersucht. Nach DNA-Spuren von weiteren Personen, die sich in dem Keller-Gefängnis aufgehalten haben könnten, wird nicht geschaut. “Es gibt für uns absolut keinen Anlass zur Vermutung, dass sich weitere Personen im Keller befunden haben könnten”, sagte Polzer.

Für den Keller, den Josef F. zu einem Verlies für seine Tochter und drei mit ihr gezeugten Kindern gemacht hat, gab es bereits in den 70er Jahren eine Baubewilligung. Zuständige Behörde war die Stadt Amstetten. Konkret wurde am 31. Oktober 1978 die “Errichtung eines unterkellerten Zubaus” genehmigt. “In unseren Unterlagen ist aber nicht explizit von einem Schutzraum die Rede”, sagte Bürgermeister-Sprecher Hermann Gruber am Dienstag der APA.

Am Vormittag wurde der Verdächtige in St. Pölten dem Haftrichter vorgeführt. Über ihn wurde die U-Haft verhängt. In 14 Tagen ist eine Haftprüfung vorgeschrieben. Am Montag war der 73-jährige von einer Polizeistation in Amstetten in die Justizanstalt St. Pölten überstellt worden. Josef F. sitzt in einer Zwei-Mann-Zelle. “Er hat die Nacht gut verbracht. Er ist am Dienstagvormittag bereits von einem Psychologen und einem Psychiater untersucht worden. Beide haben festgestellt, dass derzeit keine suizidalen Tendenzen intendiert sind”, berichtete der Anstaltsleiter, Oberst Günther Mörwald.

Die Opfer des Martyriums, die 42-jährige Elisabeth F., ihre fünf Kinder sowie ihre Mutter, wurden am Dienstag weiterhin “in einem geschützten Bereich” der Sonderkrankenanstalt Landesklinikum Mostviertel Amstetten-Mauer behandelt, zu dem keine näheren Angaben gemacht wurden. Für das betreuende Ärzte- und Therapeutenteam hat der Schutz der Patienten “oberste Priorität”. Dies gelte insbesondere im Zusammenhang mit dem großen Medieninteresse, teilte Primarius Berthold Kepplinger der APA mit.

Unverändert kritisch bezeichneten die Ärzte den Zustand der vermutlich 19 Jahre alten Tochter der 42-Jährigen. Die junge Frau, die am 19. April ins Landesklinikum Mostviertel Amstetten eingeliefert worden ist, werde weiterhin beatmet, einer Antibiotika-Therapie und – wegen einer Nierenschädigung – einer Dialyse unterzogen.

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ermittelt gegen Josef F. auch wegen “Mordes durch Unterlassung”, wie Gerhard Sedlacek, der Sprecher der Anklagebehörde, am Dienstagnachmittag bekanntgab. Sedlacek sprach von einem “vagen Hinweis”, wonach der 73-Jährige eine Mitverantwortung am Tod jenes Säuglings tragen könnte, den seine heute 42 Jahre alte Tochter im Sommer 1997 im Verlies in Amstetten zur Welt gebracht haben dürfte.

Weiters werden dem 73-Jährigen Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande und Nötigung angelastet. Für Vergewaltigung sieht das Strafgesetzbuch fünf bis 15 Jahre Haft vor, wenn die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt wurde, was im gegenständlichen Fall wohl anzunehmen ist. Für Mord drohen zehn bis 20 Jahre bzw. lebenslange Haft.

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