In der Landtagssitzung am kommenden Mittwoch soll die Immunität des früheren FPÖ-Mitgliedes und Bundesrates John Gudenus aufgehoben werden. Damit ist der Weg für die Staatsanwaltschaft frei, Gudenus zu verfolgen.
Auch das Bundesheer stellte nun einen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Gudenus, sagte der Wiener Landtagspräsident Johann Hatzl: “Der Immunitätsausschuss und der Landtag müssen daher zweimal die Zustimmung erteilen, und ich gehe davon aus, dass das auch so geschehen wird.”
Gudenus behauptete in einem Zeitungsinterview, im Dritten Reich habe es zwar Gaskammern gegeben, allerdings nur in Polen.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Für das Bundesheer wird es nicht einfach, gegen Gudenus vorzugehen: Weil der Oberst heuer 65 Jahre alt wird, unterliegt er ab 1. Jänner 2006 nicht mehr dem Disziplinarrecht des Heeres.
Das Verfahren kann aber erst dann beginnen, wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beendet sind. Wie lange die allerdings dauern, ist noch völlig offen.