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Diskrepanzen über Wissensstand der Bank

Wesentliche Fragen sind am neunten Verhandlungstag des BAWAG-Prozesses am Montag offen geblieben.

Darunter jene, in welcher Weise die verlustreichen Spekulationsgeschäfte mit BAWAG-Geldern in der Karibik besichert waren. Oder ob bei der Innenrevision in den Jahren 1997, 1998 und 1999 alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Oder ob auch die Vermögenswerte der Karibikfirmen verpfändet waren.

Auch Diskrepanzen über den Wissensstand der Bank über die verlustreichen Spekulationsgeschäfte traten zutage. Während Investmentbanker Wolfgang Flöttl behauptete, Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner sei informiert gewesen in die allgemeine Anlagestrategie, bestritt Elsner dies: „Diese Dinge habe ich sicher nicht besprochen, ich bin auf diesem Gebiet auch kein Fachmann.“ Der Bank sei nur wichtig gewesen, „dass Flöttl vorsichtig operiert“, die Aufgabe sei gewesen, maximale Erträge bei möglichst geringem Risiko zu erzielen.

Laut Flöttl wurde mit Elsner aber sehr wohl besprochen, welche Merger-Arbitrage oder welche Bondgeschäfte durchgeführt wurden, oder in welcher Währung man veranlagt habe. Elsner hielt dagegen: „Welche Positionen Dr. Flöttl gehalten hat, wusste die Bank nicht, das hat sie auch nicht interessiert. Interessiert hat uns, dass 120 Prozent vom eingesetzten Kapital gesichert waren“.

Es habe aus seiner, Elsners, Sicht auch keine Probleme gegeben: Seit der Wiederaufnahme der Karibikgeschäfte 1995 bis Oktober 1998 sei er „in keiner Weise konfrontiert worden mit irgendwelchen Ungereimtheiten“, unterstrich Elsner. Das sei auch nicht seine Aufgabe gewesen. „Wäre etwas Negatives passiert, wäre die Sache bei mir gelandet“, so der langjährige BAWAG-Generaldirektor.

1996 habe es absolut keinen Grund gegeben, sich Sorgen zu machen, so Elsner. „Da sind die Zinsen regelmäßig geflossen, es hat keine Auffälligkeiten gegeben.“

Für die Umstrukturierungen der Flöttl-Firmen im März 1997 sei er nicht verantwortlich gewesen, erklärte Elsner. Die Tatsache, dass es auf den Cayman Islands keine Einkommenssteuern gebe, sei nichts Besonderes, sondern allgemein bekannt, so Flöttl.

Für die BAWAG habe die Umstrukturierung keine Veränderung bedeutet: „Die Gesellschaften, für die wir Kredite geben, waren für uns nicht relevant“, so Zwettler. Der Bank war wichtig, dass 120 Prozent Eigenkapital vorhanden waren, sagte der damalige Generalsekretär Peter Nakowitz.

Die drei Berichte der Innenrevision seien „in keiner Weise beeinflusst worden“, so Elsner. Allerdings sei es nicht die Aufgabe der Innenrevision, das Risiko oder die Geschäfte von Flöttl zu kontrollieren. Warum es hieß, der Bericht sei „in einer Art Tabernakel“ aufbewahrt worden, könne er sich nicht erklären, so Elsner.

In dem Bericht ist die Rede von einem „Notfallsmanagement“, es wird auch auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen in den verschiedenen Heimatstaaten der Firmen hingewiesen“ mit Sitz in den US-Bundesstaaten Delaware, Bermuda sowie dem Staat New York. Diese unterschiedliche Rechtslage müsse „von einem international versierten Juristen beurteilt werden“, fordert der Bericht. Der Notfallplan bestand offenbar im Zusammentragen von Kontaktadressen, im Aufsichtsrats-Bericht wurde festgestellt, dass die Notfallkombination verbesserungswürdig sei.

Der damalige KPMG-Prüfer Robert Reiter zeigte sich von der Formulierung „uneingeschränkte und positive Bewertung“ überrascht. Ihm sei nicht bekannt, dass so eine positive Bewertung gemacht worden sei. Schließlich bestehe das Prüfungsteam aus 10 Personen.

Laut Flöttl waren die Wertpapiere seiner von der BAWAG finanzierten Firmen nur „sehr indirekt verpfändet“. Nur Equity als solches sei an die Bank verpfändet gewesen. Net Equity sei nicht gleichzusetzen mit Wertpapier.

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