Entertainer Harald Schmidt muss in einem Zivilverfahren wegen angeblichen Vertragsbruchs am Montag vor dem Landgericht Köln erscheinen. Sein ehemaliger Geschäftspartner Thomas Schmidt (nicht verwandt mit dem Entertainer) hat Klage erhoben, weil der Entertainer gegen einen Gesellschaftervertrag der Harald-Schmidt- Produktionsfirma Bonito TV verstoßen habe, an der der Kläger zu 20 Prozent beteiligt ist (Az: 91 O 168/04).
Laut Vertrag, der noch abgeschlossen worden war, als Harald Schmidt seine Show für den Privatsender Sat.1 produzierte, existiert ein so genanntes Wettbewerbsverbot, wonach der Entertainer mit keinem anderen Unternehmen weitere TV-Shows produzieren dürfe. Genau dies sei jetzt in Form der neuen ARD-Schmidt-Show geschehen, argumentiert der Kläger. Die Gegenseite ist jedoch der Ansicht, das Wettbewerbsverbot sei hinfällig, da Harald Schmidt bereits Anfang 2002 eine Harald Schmidt GmbH gegründet habe, in deren Gesellschaftervertrag das Wettbewerbsverbot aufgehoben worden sei. Mit dieser Firma produziert Schmidt derzeit seine Show für die ARD.
Zur Klärung der Rechtslage hat der Vorsitzende Richter Hansgeorg Hoch am Landgericht Köln für Montag eine mündliche Verhandlung angesetzt, zu der er das persönliche Erscheinen des Entertainers angeordnet hat. Prozessbeobachter schließen nicht aus, dass es vor Gericht zu einer gütlichen Einigung in Form eines Vergleichs kommen könnte.