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"Digitales Vermummungsverbot": Betreiber müssen Identität prüfen

Betreiber mit mindestens 100.000 User, müssen die Identität prüfen.
Betreiber mit mindestens 100.000 User, müssen die Identität prüfen. ©pixabay.com (Themenbild)
Am September 2020 tritt die "digitale Ausweispflicht" in Kraft. Dienstanbieter bzw. Foren-Betreiber mit mindestens 100.000 Usern, müssen die Identität der Poster prüfen.
Registrierungspflicht ab 2020
Regierung fordert digitales Vermummungsverbot

Die von ÖVP und FPÖ geplante Registrierungspflicht soll ab 2020 eine verpflichtende Identitäts-Feststellung beim Posten in Online-Foren bringen. Zuständig für die Prüfung sind die jeweiligen Foren-Betreiber. Diese müssen die Daten gegebenenfalls an Ermittlungsbehörden weitergeben, aber auch an Privatpersonen, die einen Poster klagen wollen. Das Posten mittels Synonym soll aber weiter möglich sein.

Laut dem am Mittwoch von ÖVP und FPÖ in Begutachtung geschickten Gesetzesentwurf werden die Betreiber selbst für die Authentifizierung der User zuständig sein. Diese sollen im begründeten Anlassfall dazu verpflichtet werden, die Klarnamen an die entsprechenden Stellen weiterzugeben.

Betroffen sind Anbieter mit mindestens 100.000 User

Betroffen von der “digitalen Ausweispflicht” bzw. (so die Regierung) “digitalen Vermummungsverbot” sind laut dem Entwurf nur jene Anbieter, die eine gewisse Größe erreichen. Unter die Bestimmungen fällt, wer im Inland entweder mindestens 100.000 User oder 500.000 Euro Jahresumsatz hat sowie wer über 50.000 Euro Presseförderung bezieht. Damit werden u.a. Facebook, Twitter und Youtube aber auch die österreichischen Tageszeitungen erfasst.

Diese Dienstanbieter werden verpflichtet, ab September 2020 die Identität der Poster zu überprüfen – und zwar Vorname, Nachname sowie die Adresse. Zur technischen Umsetzung bleibt das Gesetz wage: “Wie dies bewerkstelligt wird, bleibt dem Diensteanbieter überlassen”, heißt es in den Erläuterungen. Möglich wäre etwa der Weg über die Handy-Nummer: Die Verpflichtung wäre “beispielsweise dann erfüllt, wenn die für die Rechtsverfolgung notwendigen Daten mittels 2-Faktor-Authentifizierung mit Mobiltelefonnummer bestätigt werden oder der Diensteanbieter sichergestellt hat, dass er – gegebenenfalls in Kooperation mit dem Betreiber des Telefondienstes – bei begründeten Anfragen, die für die Rechtsverfolgung notwendigen Daten in Erfahrung bringen kann”, so der Entwurf.

Geldbußen bis 500.000 Euro können folgen

Hält sich ein Betreiber nicht an diese Vorgaben, drohen empfindliche Strafen: Je nach Schwere des Vergehens sieht der Entwurf Geldbußen bis zu 500.000 Euro vor; im Wiederholungsfall sogar bis zu einer Mio. Euro. Gestraft wird, wenn der Anbieter die Vorgaben bei der erstmaligen Registrierung der Poster nicht einhält oder nicht in der Lage ist, Auskunft über die Identität eines Posters zu erteilen. Zuständig für die Geldbußen ist die KommAustria als Aufsichtsbehörde.

Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit müssen Diensteanbieter einen “verantwortlichen Beauftragten” bestellen. Auch dieser kann bei Verletzungen der Vorgaben gestraft werden, hier sind Geldbußen bis zu 100.000 Euro vorgesehen.

Übermittelt werden muss die Identität eines Posters auf Ersuchen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten – sofern ein konkreter Verdachtes einer durch den Poster (online) begangenen Straftat vorliegt.

Gesetz wird im September 2020 in Kraft treten

Ebenfalls übermittelt werden muss die Identität aber auch an eine dritte Person bei “begründetem schriftlichen Verlangen”. Dieses ist laut dem Entwurf dann gegeben, wenn diese dritte Person glaubhaft macht, “dass die Feststellung der Identität des Posters” die “unabdingbare Voraussetzung” bildet, um gegen den Poster gerichtlich vorzugehen. Konkret geht es hier um strafgerichtliches Vorgehen mittels Privatklagen wegen übler Nachrede oder Beleidigung oder wegen Verletzung der Ehre auf dem Zivilrechtsweg.

In Kraft treten wird das Gesetz laut den Regierungs-Plänen im September 2020. Schon zuvor – Ende März kommenden Jahres – müssen die betroffenen Anbieter ihren verantwortlichen Beauftragten bestellt haben.

Kosten für die öffentliche Hand sollen laut den “Folgeabschätzung” des Entwurfs keine anfallen. Es sei davon auszugehen, dass die KommAustria die ihr zugeteilten Aufgaben “innerhalb der vorhandenen Ressourcen” abzudecken in der Lage ist. Auswirkungen werden für die Unternehmen erwartet: Es werden “etwa 50 Unternehmen von den Verpflichtungen betroffen sein, die nach derzeitigem Wissensstand in einer Betrachtung über 4 Jahre weniger als 100.000 Euro pro Jahr ausmachen werden”, heißt es im Entwurf.

Rechtliche und technische Bedenken

Die von Türkis-Blau geplante Registrierungspflicht für Nutzer von Online-Foren ruft bei Experten rechtliche und technische Bedenken hervor. Technologierechtsexperte Nikolaus Forgo etwa bewertet den vorliegenden Gesetzesentwurf als “insgesamt schlecht gemacht”. Die Mobilfunker wiederum sehen sich durch den Entwurf nicht berührt und verweisen auf eine Möglichkeit der Identifikation per Handy.

Sowohl T-Mobile als auch A1 und “Drei” bringen auf Anfrage der APA einen durch den Branchenverband “GSMA” technisch standardisierten Dienst “Mobile Connect” aufs Tapet, an dem die Netzbetreiber arbeiten. Derzeit gebe es aber in Österreich keinen Anbieter, der diesen Dienst im Programm habe. Dabei funktioniert das Log-in über eine Handynummer und SMS. Mittels Bestätigung eines auf die Nummer geschickten Links erlaubt man dem Netzbetreiber die verschlüsselte Übermittlung einer anonymisierten Kundenreferenznummer an den Portalbetreiber. Damit wird der Kunde auf dem entsprechenden Portal eingeloggt. Ob diese Art der Identifikation per Handy geeignet ist, die im Gesetzesentwurf vorgesehene Identifikation vorzunehmen, bedürfe aber einer rechtlichen sowie technischen Prüfung, hieß es.

Die Grundrechts- und Datenschutz-NGO epicenter.works sieht in den Telekombetreibern den “logischsten” Weg für die Identifikation von Usern mit österreichischen Rufnummern. “Wahrscheinlich” werden die Mobilfunker diese aber nicht gratis zur Verfügung stellen. Zudem werden eine einfache Speicherung der Rufnummer nicht ausreichen. Auch gebe es eine SIM-Kartenregistrierungspflicht und dazugehörige Schnittstellen zur Identifikation nicht in allen EU-Ländern. Es wäre aber unionsrechtswidrig, EU-Bürger mit fremden Rufnummern von einem österreichischen Online-Dienst auszusperren, so die Argumentation. Und eine Identifikation wie bei Car-Sharing-Diensten über einen Führerschein oder Reisepass würde wohl im unteren zweistelligen Bereich pro identifiziertem Nutzer kosten.

Gesetztesentwurf verstößt gegen E-Commerce-Gesetz

Unionsrechtliche Bedenken äußerte auch Technologierechtsexperte Forgo, da der Gesetzesentwurf womöglich gegen die E-Commerce-Richtlinie verstoße. Konkret gegen das Herkunftslandprinzip, wonach sich die rechtlichen Anforderungen an einen Anbieter nach dem Recht seines Sitzstaates richten, so der Rechtsexperte. Demnach dürfe man Betreibern nicht zusätzlichen Anforderungen unterwerfen. Auch gebe es durch das Gesetz einen Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten. Gerade beim Thema Datenschutz sei die Datenminimierung ein “wichtiger Grundsatz”. “Mir ist auch nicht klar, wie man die Identifizierung sicherstellen kann, ohne dass gigantische Mengen an personenbezogener Daten gespeichert werden.”

Zudem stelle sich die Frage, ob die Maßnahme verhältnismäßig und geeignet ist, das gesetzte Ziel, Straftaten wie üble Nachrede oder Beleidigung einzudämmen, zu erreichen, so Forgo: “Das bezweifle ich.” Denn auch derzeit werden viele Verstöße unter Klarnamen begangen. Als Beispiel führte er den Fall der Ex-Grünen Sigrid Maurer an. Zudem stelle sich die Frage, ob sich große internationale Konzerne an die Regelung eines kleinen Staates wie Österreich halten werden. Vielmehr befürchtete der Experte in diesem Zusammenhang einen “gigantischen Schuss ins Knie”. Und kleine regionale Polit-Foren wie auf “derStandard.at” müssten sich wohl nicht zuletzt wegen der angedrohten Strafen und des Verwaltungsaufwands überlegen, ob das Betreiben eines Forums wirtschaftlich sei. Als Konsequenz werde die viel zitierte Medienkonzentration weiter zunehmen.

KommAustria wollte Gesetzestext nicht kommentieren

Auch sei die im Gesetzestext vorgesehene Differenzierung, warum lediglich Anbieter, die eine gewisse Größe erreichen (100.000 User, 500.000 Euro Jahresumsatz oder 50.000 Euro Presseförderung) sachlich nicht begründbar. “Warum sollte die Gefahr von übler Nachrede oder Beleidigung auf Foren, die nicht darunter fallen, geringer sein”, meinte Forgo. Darüber hinaus stelle sich noch ein “prinzipielles Problem”. Denn viele Foren würden gerade von der Anonymität leben, wie etwa eines für anonyme Alkoholiker. Dort könne es unter Umständen für User wichtig sein, anonym zu bleiben.

Bei der Medienbehörde KommAustria, die als Aufsichtsbehörde fungieren soll, wollte man den vorliegenden Gesetzestext nicht kommentieren. Ob die derzeitigen Ressourcen für die Erfüllung der gestellten Aufgaben ausreicheten, wollte der Sprecher nicht bewerten. Das müsse man sich anschauen, wenn das Gesetz dann in Kraft tritt.

(APA/Red)

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