"Das liegt an der Konsumentenschutzfrist. Die Digitale Vignette ist erst am 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig. Das macht den 14. Jänner zum wichtigen Stichtag für alle, die lieber klicken statt picken. Wer also bis dahin im Webshop auf asfinag.at oder über die kostenlose App der ASFINAG die Digitale Vignette kauft, stellt sicher, ohne Probleme ab 1. Februar 2021 unsere Autobahnen und Schnellstraßen benützen zu können", erklärt ASFINAG-Geschäftsführerin Ursula Zechner.
Digitale Vignette kann abonniert werden
Nicht mehr an die Gültigkeitsfristen oder an das Wechseln auf die neue Vignette denken müssen - das verspricht das Abo-Service bei der Digitalen Jahresvignette. Dadurch kann die Gültigkeit der Jahresvignette automatisch verlängert werden. Die Vorteile: Kundinnen und Kunden versäumen keine Gültigkeitsfristen mehr, haben keinen Mehraufwand und erhalten so jedes Jahr automatisch und fristgerecht die Jahresvignette. Dieses Abo-Service gilt natürlich auch für Jahreskarten der Digitalen Streckenmaut.
(red)