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Dieselskandal könnte Gerichte noch lange beschäftigen

Im Dieselskandal brauchen die Kläger einen langen Atem.
Im Dieselskandal brauchen die Kläger einen langen Atem. ©APA/zb/Patrick Pleul (Symbolbild)
Im Dieselskandal könnten mit langer Verjährungsfrist noch hunderttausende Verfahren auf VW zukommen.
OGH-Urteil in VW-Dieselskandal

Ein Ende des VW-Dieselskandals ist weiter nicht in Sicht. Aktuell gibt es in Österreich bis zu 20.000 Streitfälle, die die Gerichte noch längere Zeit in Anspruch nehmen werden. Insgesamt könnten hierzulande bis zu 360.000 Fahrzeuge vom Dieselskandal betroffen sein.

Vorwurf der Verzögerung gegen VW in Dieselskandal

Die Abgasmanipulation von VW beschäftigen schon seit einiger Zeit die Gerichte in Österreich. Konsumentenschützer werfen dem deutschen Autokonzern vor, die Aufarbeitung zu verzögern, indem einzelnen Klägern hohe Vergleichssummen geboten werden, damit der Fall nicht beim Obersten Gerichtshof (OGH) landet.

Erst im Februar 2023, acht Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe, befassten sich die Höchstrichter erstmals inhaltlich mit der Thematik - und gaben dem Kläger Recht. Der Käufer darf den Kaufpreis zurückverlangen, muss aber ein Nutzungsentgelt akzeptieren.

Verjährungsfrist von 30 Jahren könnte in Dieselskandal zum Tragen kommen

Der Dieselskandal über die Abschaltung der Abgasreinigung flog im Herbst 2015 auf. Die Verjährungsfrist beträgt normalerweise 3 Jahre. Demnach hätten die betroffenen VW-Kunden bis Herbst 2018 ihre Ansprüche anmelden müssen.

Allerdings könnte - anders als in Deutschland - in diesem Fall auch die lange Verjährungsfrist von 30 Jahren zum Tragen kommen, womit auf VW bis zu 360.000 Verfahren zukommen könnten. Wenn nämlich ein Tatbestand mit einer einjährigen Haftstrafe zu ahnden ist, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre.

WKStA ermittelt in VW-Dieselskandal

Derzeit vertritt der VKI rund 10.000 Betroffene in 16 Sammelklagen, hinzu kommen rund 1.300 Einzelverfahren von Anwalt Michael Poduschka, der auch den VKI in dieser Angelegenheit vertritt. Auch COBIN Claims hat Verfahren am Laufen.

Ebenfalls noch am Laufen ist die strafrechtliche Aufarbeitung in Österreich. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) führt bereits seit mehr als fünf Jahren ein Ermittlungsverfahren durch. Ermittelt wird unter anderem gegen VW, den Zulieferer Bosch und den früheren VW-Vorstandschef Martin Winterkorn. Es geht um den Verdacht des schweren Betrugs, der vorsätzlichen Beeinträchtigung der Umwelt und der Abgabenhinterziehung. Wie es am Montag auf APA-Anfrage hieß, sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

(APA/Red)

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