Wer kann durch eine Arbeitnehmerveranlagung Geld zurückholen?
Von einer ANV profitieren beispielsweise Alleinverdiener/Alleinerzieher, oder wenn Sie Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können. Dies gilt auch, wenn Sie während des vergangenen Jahres nicht durchgehend beschäftigt waren, z. B. wenn Sie ein Ferialpraktikum machten, oder in Karenz waren.
Wo bekomme ich die notwendigen Formulare?
Da die aktuellen Formulare über einen Barcode sowie eine Identifikationsnummer in der Fußzeile verfügen, können sie nicht mehr aus dem Internet heruntergeladen oder kopiert werden. Sie sind nun nur noch beim Finanzamt erhältlich. Online kann die ANV unter finanzonline.bmf.gv.at schnell und unkompliziert erledigt werden. Doch Vorsicht: Wenn Sie einen elektronischen Bescheid wählen, landet dieser in der Databox und wird leicht übersehen. Daher regelmäßig den Posteingang kontrollieren oder die Zustellung deaktivieren!
Kann es sein, dass ich Steuern nachzahlen muss?
Ja, aber Ihren Antrag können Sie innerhalb eines Monats per Berufung zurückziehen, wenn es sich nicht um eine Pflichtveranlagung handelt. Eine solche wird beispielsweise bei einem Zweitjob notwendig; eine vollständige Liste finden Sie in der AK-Broschüre „Steuer sparen – Ein Leitfaden für die Arbeitnehmerveranlagung 2012“. Wenn Sie Ihre ANV über Finanzonline im Internet einreichen, können Sie im Voraus berechnen, ob ein Plus oder Minus zu erwarten ist.
Wie lange muss ich die Belege aufbewahren und muss ich diese mitschicken?
Grundsätzlich sollten Sie keinesfalls Belege mit der ANV mitschicken, vor allem nicht Originale. Bewahren Sie diese sieben Jahre auf. Solange kann das Finanzamt die Vorlage der Aufzeichnungen und der Belege fordern.
Was ist dieses Jahr neu?
Es gibt einige Neuerungen. Beispielsweise kann nun im Hauptformular L 1 unter Punkt 6. angegeben werden, ob das Einkommen des Partners im Veranlagungsjahr unter 6000 Euro lag. Trifft dies zu, hat das Auswirkungen auf den Höchstbetrag der Topfsonderausgaben. Ebenfalls sind nun erstmals Spenden an Feuerwehren, Umweltorganisationen und Tierheime abzugsfähig. Der Kirchenbeitrag kann nun bis zu einer Höhe von 400 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Durch Änderungen beim Unterhaltsabsetzbetrag sind auch Kinderfreibetrag/Kinderbetreuungskosten für Kinder, die in der EU, EWR oder Schweiz leben, abzugsfähig.