Diese Sozialleistungen werden künftig an Inflation angepasst

Betroffen sind mit 2023 Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag. Im September folgt die Studienbeihilfe.
Inflationsanpassung bei diesen Sozialleistungen ab 2023
Schon bisher wertangepasst wurden etwa Pflegegeld (analog zur Pensionserhöhung) und Sozialhilfe (analog zur Ausgleichszulage).
Weiters soll die Anrechnung des Familienzeitbonus (Papa-Monat) auf einen späteren Kinderbetreuungsgeldbezug mit dem Ziel einer Erhöhung der partnerschaftlichen Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung entfallen. Beim Kindergeld selbst wiederum wird die Zuverdienstgrenze von 16.200 auf 18.000 Euro jährlich erhöht.
Schulstartgeld soll ab 2023 mit Familienbeihilfe ausgezahlt werden
Ferner soll das Schulstartgeld ab dem Jahr 2023 gemeinsam mit der Familienbeihilfe im August statt wie bisher im September ausbezahlt werden.
Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) zeigte sich über den Beschluss in einer Aussendung erfreut. Erstmals würden strukturelle Verbesserungen für Familien beschlossen, die den Familien langfristig helfen werden. Durch die hohe Inflation sei der Kaufkraftverlust bei den Familienleistungen für die Familien und Kinder derzeit besonders spürbar.
Bis zu 1.400 Euro mehr Kinderbetreuungsgeld
Bei einer Familie mit einem bis zu ein Jahr alten Kind gibt es laut Raab bis zu rund 700 Euro mehr Kinderbetreuungsgeld (Voraussetzung: Kinderbetreuungskonto mit der Kurzvariante zwölf Monate), beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld sind es bis zu rund 1.400 Euro mehr, dazu kommen noch die Familienbeihilfe plus der Kinderabsetzbetrag von 120 Euro mehr. Insgesamt sei mit der Valorisierung also eine zusätzliche Unterstützung für die Familien von bis zu 1.520 Euro pro Jahr beschlossen worden. Von diesen Maßnahmen profitieren insgesamt 1,2 Millionen Familien mit 1,9 Millionen Kindern.
(APA/Red)