Diese Fehler kosten Autofahrer im Winter bis zu 10.000 Euro
Der Winter bringt nicht nur Schnee und Eis, sondern auch zusätzliche Pflichten für Autofahrer. Laut ÖAMTC werden viele der häufigsten Fehler aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit begangen – mit teils gravierenden Folgen. Jurist Nikolaus Authried listet sechs Dinge auf, die im Winter unbedingt vermieden werden sollten:
Schnee auf dem Dach – und auf dem Nummernschild
Schnee auf dem Autodach oder Matsch auf den Kennzeichen ist nicht nur ärgerlich, sondern auch gefährlich. Wer sich nicht darum kümmert, riskiert bei einem Unfall Haftung und hohe Geldstrafen. Auch schlecht sichtbare Kennzeichen können ein teures Nachspiel haben.
Motor im Stand laufen lassen
Ein Klassiker beim Eiskratzen: den Motor laufen lassen, um es schneller warm zu haben. Doch das kann teuer werden. Wer dabei erwischt wird, zahlt bis zu 10.000 Euro Strafe – abgesehen von Lärm, Abgasen und Umweltbelastung.
Guckloch reicht nicht
Die Scheibe nur teilweise freizukratzen, ist keine Option. Wer mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, gefährdet sich und andere – und zahlt im Extremfall ebenfalls bis zu 10.000 Euro Strafe.
Eingeschneite Verkehrszeichen gelten trotzdem
Verkehrsschilder, deren Form trotz Schnee erkennbar ist, müssen beachtet werden. Wer sie ignoriert, riskiert im Falle eines Unfalls ein Mitverschulden – auch wenn der Text nicht lesbar war.
Kein Anspruch auf geräumte Straßen
Viele gehen davon aus, dass Straßen immer geräumt sein müssen. Doch laut ÖAMTC besteht kein Rechtsanspruch auf schnee- oder eisfreie Fahrbahnen – mit Ausnahme von mautpflichtigen Strecken. Wer bei winterlichen Bedingungen einen Unfall verursacht, hat schlechte Karten bei Schadenersatzforderungen.
Skischuhe am Steuer: Keine gute Idee
Sie sind für die Piste gemacht – nicht fürs Auto: Skischuhe am Steuer können gefährlich werden. Wer damit einen Unfall baut, haftet möglicherweise persönlich. Auch Strafen sind möglich, wenn das Pedalgefühl beeinträchtigt ist.
Unfälle können gravierende Folgen haben
Kommt es durch falsche Bereifung, unzureichend freigelegte Scheiben oder andere Versäumnisse zu einem Unfall, drohen nicht nur Verwaltungsstrafen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen – insbesondere bei Personenschäden.
(Red)