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Dienstfreistellung für Corona-Risikogruppen ab August

Ab 1. August soll es wieder die Möglichkeit einer Dienstfreistellung von Risikogruppen geben.
Ab 1. August soll es wieder die Möglichkeit einer Dienstfreistellung von Risikogruppen geben. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Ende Juni ist die Freistellungsregelung für Risikogruppen ausgelaufen. Angesichts des Wegfalls der Corona-Quarantänebestimmungen per 1. August wieder eingesetzt.
Dienstfreistellung für Risikogruppen über Sommer ausgesetzt

Personen mit erhöhtem Corona-Risiko haben damit weiter Anspruch auf Homeoffice bzw. auf befristete Dienstfreistellung. Vorläufig soll die Regelung bis Ende Oktober gelten, teilte das Wirtschafts- und Arbeitsministerium am Dienstag mit. Falls erforderlich, könne die Verordnung verlängert werden.

Dienstfreistellung für Corona-Risikogruppen ab August reaktiviert

Die Dienstfreistellung dient als Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie kann erfolgen, wenn ein Wechsel ins Homeoffice nicht möglich ist und keine praktikablen Schutzvorkehrungen am Arbeitsplatz getroffen werden können. Die anfallenden Kosten für die Freistellung werden den Unternehmen zu 100 Prozent ersetzt.

(APA/Red)

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