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Die Prinzessin und der Paparazzi

...eine ewige Liebe: Vor dem Strafgericht von Nizza muss sich seit Montag ein Fotograf der Agentur SIPA wegen einer Verfolgungsfahrt von 1996 verantworten - Tatbestand: Kurzhaarfoto.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 15.000 Euro wegen Verletzung der Privatsphäre.Der Fotograf Luc Gourselas hatte nach den Feststellungen des Gerichts den Wagen Carolines auf der Fahrt von Monaco nach Saint-Remy-de-Provence verfolgt. Die Fotos verkaufte er unter anderem an die französische Illustrierte „Paris Match“, aber auch nach Italien und Deutschland.

Nach Darstellung der Klägerin war der Wagen des Fotografen, der von dessen Frau gesteuert wurde, auf gleiche Höhe aufgefahren und hatte sich ihrem Wagen bis auf wenige Zentimeter genähert. Allerdings ließ die Staatsanwaltschaft in dem Prozess in Nizza die ursprüngliche Klage wegen Gefährdung des Lebens anderer fallen. Das Urteil soll am 14. März verkündet werden.

Caroline hatte schon mehrfach gegen Paparazzi Prozesse angestrengt. Im vergangenen Jahr errang sie mit einem Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einen grundlegenden Erfolg in ihrem Feldzug gegen die Regenbogenpresse.

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