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Die Kids bleiben bei Oma!

Sechs Wochen nach Michael Jacksons Tod ist die erste juristische Entscheidung gefallen: Katherine, die Mutter des verstorbenen King Of Pop, erhält das Sorgerecht über die drei Jacko-Kinder, deren leibliche Mutter Debbie Rowe darf sie lediglich regelmäßig besuchen.

Es war eine schnelle Entscheidung, die Richter Mitchell Beckloff nach der Anhörung in einem Saal des Kreisgerichts Los Angeles traf: Katherine Jackson ist ab sofort der gesetzliche Vormund ihrer drei Enkel Prince Michael, Paris und Prince Michael II., genannt Blanket. Die 79-Jährige erhält zudem vorerst bis Jahresende finanzielle Unterstützung, die aus dem (noch immer) vorhandenen Vermögen des ehemaligen Popkings ausbezahlt wird. “Es ist nicht meine Absicht, den Kindern irgendetwas vorzuenthalten”, so der Richter zu seiner Entscheidung. Anfang 2010 folgt dann ein neuerliches Hearing zu dem Fall, in dem über weiteres Kindergeld für Katherine entschieden wird.

Besuchsrecht für Debbie

Dem jetzigen Verfahren war bereits eine Einigung vorausgegangen: Die Anwälte der Jacksons hatten mit jenen von Debbie Rowe, bekanntlich die leibliche Mutter von Prince und Paris, vereinbart, dass Katherine das Sorgerecht erhält, solange Debbie ein Besuchsrecht zugestanden wird. Dieses basiert auf einem Zeitplan, der mit einem Kinderpsychologen entwickelt wurde.

Auch der jüngste Jacko-Sohn, Blanket, den Rowe nicht ausgetragen hatte, wurde offiziell in die Obhut seiner Großmutter übergeben; der Richter erklärte, es gäbe “rechtlich keine Mutter” des Buben.

“Weises Urteil”

“Heute haben die beiden Parteien und das kalifornische Gericht durch Zusammenarbeit und Fairness ein Ergebnis erzielt, das selbstlos und weise ist”, erklärte Debbie Rowes Anwalt Eric George nach der Urteilsverkündung. Seine Klientin war der Anhörung fern geblieben. Katherine hingegen erschien mit Sohn Randy sowie den Töchtern Rebbie und LaToya im Gerichtssaal (siehe Zeichnung oben).

Noch nicht geklärt ist im übrigen die Frage, wer nun endgültig über Michael Jacksons Eigentum verfügen darf – auch hier wird Richter Mitchell Beckloff ein Urteil fällen müssen. Das bisher einzig gültige Testament des verstorbenen Sängers setzte Anwalt John Branca und Musik-Produzent John McClain als Vermögensverwalter ein. Fortsetzung folgt …

(seitenblicke.at/Foto: AP)

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