Zusätzlich sollen die Arbeitsmöglichkeiten des Rechnungshofs verbessert werden. Justizsprecher Albert Steinhauser bezeichnete das Amtsgeheimnis als “Relikt der Monarchie” in der Tradition, dass die Obrigkeit in Ruhe zu lassen und die Politik vor unangenehmen Fragen der Bürger zu schützen sei. Eine Abschaffung wäre ein wirklicher Quantensprung, meinte er. Der derzeitige Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz ist aus seiner Sicht klar verbesserungswürdig.
“Nicht um jeden Preis Zustimmung”
So müsse der Katalog der Ausnahmen von der Auskunftspflicht präziser formuliert werden. Unzufrieden ist Steinhauser auch damit, dass die konkreten Regeln für den Informationszugang von Bund und Ländern in jeweils eigenen Gesetzen erlassen werden sollen. Er will in den Verhandlungen auf möglichst einheitliche Standards drängen. Weil es sich um eine Zweidrittel-Materie handelt, sieht er hier gute Chancen für die Anliegen der Grünen. “Eines ist klar: Wir geben nicht um jeden Preis unsere Zustimmung.”
Rechnungshof-Sprecherin Gabriela Moser plädierte für eine Ausdehnung der RH-Kontrollrechte. So sollten auch Gemeinden unter 10.000 Einwohnern sowie Unternehmensbeteiligungen der Republik unter 50 Prozent untersucht werden können.
Unsere Klubklausur beginnt #Burgenland #gruene @Gruene_Austria pic.twitter.com/rweNW77kfn
— Berîvan Aslan (@Berivan_Aslan_) 15. Januar 2015
Unzufrieden ist Moser ebenso wie Steinhauser damit, dass das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber den Staatsanwälten nun doch nicht angetastet wird, sondern nur ein Weisenrat gesetzlich verankert werden soll. Steinhauser sprach von einer “Mogelpackung”, seien doch jeweils die selben Beamten involviert. Moser ortete eine “Chimäre, die Unabhängigkeit vorspiegelt”.
(APA)