Die ganze Geschichte: Chronologie des Falles Amstetten
Am 19. März wurde F. von einem Schwursenat im St. Pöltner Landesgericht in allen ihm vorgeworfenen Punkten rechtskräftig schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft mit Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Im Folgenden eine Chronologie der Ereignisse seit dem Bekanntwerden des Falls:
Entsetzen in Amstetten, Österreich, aller Welt
27. April 2008 – Ein noch nie dagewesener Fall von Missbrauch wird in Amstetten publik: In einem Verlies soll ein 73-Jähriger seine Tochter 24 Jahre lang gefangen gehalten haben. Während der Gefangenschaft dürfte der Mann mit der 42-Jährigen sieben Kinder gezeugt haben, eines von ihnen starb nach der Geburt. Der mutmaßliche Täter Josef F. wurde bereits Tags zuvor festgenommen.
28. April 2008 – F. legt ein weitgehendes Geständnis ab und wird tags darauf in U-Haft genommen.
Sachbeweis
29. April 2008 – Das Ergebnis der DNA-Untersuchung bestätigt: Alle sechs Kinder der 42-jährigen Tochter sind eindeutig vom 73-jährigen Josef F., sagt Oberst Franz Polzer, Leiter des Landeskriminalamtes Niederösterreich (LK NÖ) bei einer Pressekonferenz.
14. Mai 2008 – Die Opfer-Familie geht mit einer via Plakat vermittelten Botschaft erstmals an die Öffentlichkeit und bedankt sich für die Anteilnahme an ihrem Schicksal.
Anfang Juni 2008 – Die schwerst erkrankte 19-Jährige kann die Intensivstation des Landesklinikums Amstetten verlassen. Nach Angaben der Ärzte wird sie wieder völlig gesund. Die anderen Familienmitglieder sind Ende April in die Sonderkrankenanstalt übersiedelt und werden von der Öffentlichkeit abgeschirmt.
Anfang Juli 2008 – Erstmals wird das Inzest-Opfer, die Tochter von F., gerichtlich einvernommen.
Ende Juli 2008 – Die Ehefrau des Tatverdächtigen zieht aus der gemeinsamen Unterkunft der Opfer im Landesklinikum Amstetten-Mauer aus.
Ende September 2008 – Josef F. wird zu einem Lokalaugenschein nach Amstetten gebracht. Es gilt hauptsächlich technische Dinge abzuklären.
Oktober 2008 – Das gerichtspsychiatrische Gutachten bescheinigt F. unter anderem Zurechnungsfähigkeit und emotionale Invalidität.
Anklage
13. November 2008 – Die Staatsanwaltschaft St. Pölten erhebt gegen Josef F. Anklage. Darin wird ihm auch das Verbrechen des Mordes – Strafdrohung: Zehn bis 20 Jahre oder lebenslang – vorgeworfen. Der Verteidiger des 73-Jährigen verzichtet auf einen Einspruch gegen die Anklageschrift.
29. Dezember 2008 – Opfer-Anwalt Christoph Herbst gibt bekannt, dass die Tochter von Josef F. sowie deren Kinder das Landesklinikum Amstetten-Mauer verlassen haben. Nach fast achtmonatigem Aufenthalt können sie die Sonderkrankenanstalt verlassen. Ihr neues Domizil bleibt geheim.
Prozess
22. Jänner 2009 – Das Landesgericht St. Pölten gibt bekannt, dass sich Josef F. ab 16. März in einem mehrtägigen Verfahren vor Geschworenen verantworten wird müssen.
13. Februar 2009 – Die britische Boulevardzeitung “The Sun” veröffentlicht erstmals Fotos, die die Tochter von Josef F. in Begleitung einer ihrer Töchter zeigen. Das österreichische Medienrecht greift in diesem Fall nicht, weil die Ausgabe der Zeitung nicht in den deutschsprachigen Raum ausgeliefert worden ist.
16. März – Am Anfang seines Prozesses bekennt sich F. zu den Anklagepunkten Nötigung, Inzest und Freiheitsberaubung schuldig, räumt zur Vergewaltigung eine Teilschuld ein. Die Punkte Mord und Sklavenhandel weist er zunächst zurück.
18. März – Josef F. legt – nachdem er die Video-Vernehmung seiner Tochter gesehen hat – überraschend ein vollinhaltliches Geständnis ab und bekennt sich auch zu den Anklagepunkten Mord durch Unterlassung und Sklaverei schuldig.
19. März – F. wird von den Geschworenen in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Er wird rechtskräftig zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.