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Die eigene Nichte missbraucht - 18 Monate Haft

Symbolfoto &copy bilderbox
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Ein 51-jähriger Bankangestellter aus Wien soll zwei Mädchen im Kindesalter sexuell missbraucht haben- Bei den mutmaßlichen Opfern handelt es sich um seine mittlerweile 19-jährige Nichte und um die heute 17-jährige Nachbarstochter- Verhandlung am Straflandesgericht.

Ans Licht kam der Fall, als die Nichte im Vorjahr Anzeige gegen den 51-Jährigen erstattete und auch das zweite Opfer kontaktierte, die ebenfalls gegen den Mann aussagte. Die Nichte gab an, durch die Vorfälle unter schweren psychischen Problemen zu leiden. Unter anderem wurde bei ihr eine Art Borderline-Syndrom diagnostiziert, wie die Vertreterin der Privatbeteiligten, Irene Oberschlick sagte. Sie sah in dem Angeklagten „ein klassisches Beispiel eines pädophilen Täters aus dem Lehrbuch“.


Im Raum standen Vorwürfe über Griffe in den Schritt bei beiden Opfern. Die Nichte, die angab, bereits im Kindergartenalter von dem Mann missbraucht worden zu sein, lieferte dabei die drastischsten Schilderungen: So soll der Angeklagte einmal ejakuliert haben, während sie bei ihm auf dem Schoß saß. In einem Fall sei es auch zu einer Handgreiflichkeit gekommen.


In der Verhandlung berief sich der Mann unter anderem darauf, einem der Mädchen beim in die Luft werfen möglicherweise unabsichtlich in den Schritt gegriffen zu haben. Konkreter waren die Aussagen anderer Zeugen, die von Gesprächen mit der Ehefrau des Bankangestellten berichteten, in denen sogar von einer Vergewaltigung der Nichte die Rede war. Allerdings hatte die Frau nie Schritte gegen den Mann gesetzt.


Ein Schöffensenat (Vorsitz: Martina Krainz) hatte über die Schuld des Mannes zu entscheiden. Krainz sah durch die Aussagen der Zeugen, die weder der einen noch der anderen Seite zuzuschreiben gewesen seien, ein schlüssiges Bild gezeichnet. Gemäß dem Urteil muss der Beklagte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verbüßen, das restliche Jahr Haft wurde auf drei Jahre Probezeit ausgesetzt. Verteidiger und Staatsanwalt Christian Temsch nahmen Bedenkzeit, der Spruch ist somit nicht rechtskräftig.

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