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Diakonie gegen Sterbehilfe-Verbot in Verfassung

Diakonie fordert Ausbau der Hospizarbeit
Diakonie fordert Ausbau der Hospizarbeit
Die Diakonie hat sich gegen ein Verbot der Sterbehilfe in der Verfassung ausgesprochen. Im Vorfeld der letzten Sitzung der parlamentarischen Enquetekommission "Würde am Ende des Lebens" forderte der Direktor der evangelischen Hilfsorganisation, Michael Chalupka, am Mittwoch stattdessen die ausreichende Finanzierung der Hospiz- und Palliativbetreuung in Österreich.


Die vergangenen Tage hätten gezeigt, dass Finanzmittel nur eine Frage der politischen Priorität seien, meinte Chalupka im Hinblick auf das von der Regierung beschlossene Sicherheitspaket. Und weiter: “Ich glaube, es ist Zeit, dass der Umgang mit Sterbenden politische Priorität hat.” Der Diakonie-Direktor hofft nun, dass die parlamentarische Enquetekommission “hier entschiedene Schritte in der Finanzierung und im Ausbau der palliativ-medizinischen Versorgung und der Hospizarbeit in Österreich bringen wird”.

Gerade rechtzeitig zur letzten Sitzung der parlamentarischen Enquetekommission am Freitag hat die Diakonie ein Argumentarium zum Thema Sterbehilfe erarbeiten lassen. Verfasser ist das von der Diakonie neu gegründete Institut für öffentliche Theologie und Ethik (IöThE), das als Think Tank für die Arbeit der Hilfsorganisation dienen soll. Dessen Leiter, Ulrich Körtner, betonte ebenso, dass es in der aktuellen Sterbehilfe-Debatte nicht wohlmeinende Absichtserklärungen, sondern echte Reformen brauche – “und die kosten Geld”.

Körtner kann sich auch eine Entkriminalisierung der in Österreich mit Strafe bedrohten Suizidbeihilfe im Einzelfall vorstellen, ohne das bestehende Verbot gänzlich aufzuheben. Grenzfälle müssten aber solche bleiben, betonte er. Das geltende Euthanasieverbot in den Verfassungsrang zu heben, hält er allerdings nicht für sinnvoll, denn: “Die eigentliche Frage ist, wie kriegen wir Handlungssicherheit?” Eine verfassungsrechtliche Regelung würde die bestehende Unsicherheit unter Ärzten und Patienten nur noch vergrößern, glaubt Körtner.

Das Argumentarium der IöThE, das von der Sozialethikerin Maria Moser vorgestellt wurde, bietet unter anderem einen Überblick zur aktuellen rechtlichen Regelung in Österreich, zudem werden Begrifflichkeiten zur komplexen Debatte und der evangelische Standpunkt erklärt. Online ist diese erste Publikation des neu gegründeten Instituts unterabrufbar.

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