AA

DFB-Gericht lehnte Einspruch nach Phantomtor ab

Löchriges Tornetz wurde Hoffenheim zum Verhängnis
Löchriges Tornetz wurde Hoffenheim zum Verhängnis
Trotz des Phantomtores von Stefan Kießling hat das DFB-Sportgericht eine Wiederholung des deutschen Fußball-Bundesligaspiels von 1899 Hoffenheim gegen Bayer Leverkusen abgelehnt. Es habe keinen Regelverstoß durch Schiedsrichter Felix Brych gegeben, entschied das Gericht am Montag in Frankfurt. Den Regeln entsprechend wurde Hoffenheims Einspruch gegen die Wertung des 1:2 am 18. Oktober abgewiesen.


Nach rund 90-minütiger Verhandlung und anschließender Beratung in der Frankfurter DFB-Zentrale berief sich das Sportgericht auf eine Tatsachenentscheidung durch Referee Brych. “Ich habe gedacht, der Ball geht am Tor vorbei. Ich habe den Ball aus den Augen verloren durch eine Sichtbehinderung. Danach habe ich gesehen: Der Ball lag im Tor”, erklärte der als Zeuge geladene Unparteiische. Kießling hatte ans Außennetz geköpfelt, der Ball war aber durch ein Loch im Netz ins Tor gelangt.

Kießling selbst dachte bei seinem Phantomtor im ersten Moment, Hoffenheims Torwart Koen Casteels hätte den Ball noch ins Netz gelenkt. “Ich sehe den Ball Richtung Außennetz fliegen, die Sicht war versperrt, ich sehe den Einschlag nicht, aber dass der Ball dann im Tor war”, sagte Kießling am Montag. Leverkusens Sportdirektor Rudi Völler hatte erneut dafür plädiert, die letzten 22 Minuten noch einmal zu spielen – ohne Erfolg. Hoffenheim hat nun noch die Möglichkeit, beim DFB-Bundesgericht Einspruch gegen das Urteil einzulegen.

  • VIENNA.AT
  • Fußball
  • DFB-Gericht lehnte Einspruch nach Phantomtor ab
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen