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Deutschprüfungen für Landsleute abgelegt: Chinesisches Paar verurteilt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©APA/HANS PUNZ
Am Montag wurde ein junges chinesisches Paar am Wiener Landesgericht verurteilt. Sie hatten in knapp einem Dutzend Fällen für Landsleute Deutschprüfungen absolviert.

Ein junges Paar aus China ist am Montag am Wiener Landesgericht verurteilt worden, weil sie in knapp einem Dutzend Fällen für Landsleute Deutschprüfungen absolviert hatten, um diesen zu Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen zu verhelfen. Der 24-jährige Mann fasste elf Monate Haft, davon ein Monat unbedingt, seine um ein Jahr jüngere Freundin sieben Monate auf Bewährung aus.

Männer wollte sich finanzielles Zubrot verschaffen

Die beiden halten sich seit einigen Jahren in Österreich auf und gehen hier einem Hochschulstudium nach. Eines Tages bot ein Landsmann dem 24-Jährigen die Möglichkeit an, sich ein finanzielles Zubrot zu verschaffen. Er schlug ihm vor, anstelle von im Deutschen weniger sattelfesten Landsleuten zu deren Deutschprüfungen anzutreten, die diese für ihr Sprachdiplom benötigten. Zu diesem Zweck erhielt der 24-Jährige im Vorfeld den Reisepass oder den Personalausweis der Kandidaten, die er dann bei den A1- oder B1-Prüfungen vorlegte. In einigen Fällen wurde der Schwindel rechtzeitig bemerkt, in anderen nicht - weil sich Kandidat und Prüfling ähnlich sahen, wie es dazu im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Wien hieß.

300 Euro pro Prüfungstermin verdient

Pro Prüfungstermin erhielt der 24-Jährige vom Vermittler - dieser wurde separat vor einiger Zeit rechtskräftig zu 21 Monaten Haft, davon sieben Monate unbedingt abgeurteilt und ist mittlerweile abgeschoben worden - 300 Euro. Handelte es sich um eine weibliche Kandidatin, schickte der 24-Jährige seine Freundin hin, die dafür kein Geld sah, wie sie Richter Andreas Hautz berichtete: "Mein Freund hat gesagt, dass ich es machen soll, weil man anderen Chinesen im Ausland helfen muss."

Am Ende wurden beide wegen entgeltlicher Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt und Beweismittelfälschung schuldig gesprochen. Ihre Verteidiger Günter Harrich und Ernst Schillhammer waren mit den Strafen einverstanden, die Anklagevertreterin gab vorerst keine Erklärung ab. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.

Frau war zu beschäftigt um selbst anzutreten

Mit zur Verantwortung gezogen wurden zwei Personen, für die die Hauptangeklagten die Prüfungen abgelegt hatten. Ein 51-jähriger Koch und eine 39-jährige Kellnerin erhielten je zwei Wochen bedingt. Auf die Frage des Richters, warum sie nicht selbst angetreten sei, erwiderte die passabel Deutsch sprechende Kellnerin: "Ich war gerade schwanger. Außerdem habe ich Kinder zu betreuen. Ich war sehr beschäftigt. Da hatte ich die Idee, dass eine andere die Prüfung machen soll." Inzwischen habe sie das Sprachdiplom legal erworben. Obendrein mache sie auch einen Deutschkurs, betonte die 39-Jährige.

(APA/Red)

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