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Deutschland verlängert Grenzkontrollen zu Österreich

Deutschland verlängert die Grenzkontrollen zu Österreich bis November
Deutschland verlängert die Grenzkontrollen zu Österreich bis November ©APA/FRANZ NEUMAYR (Symbolbild)
Deutschland hat die Grenzkontrollen zu Österreich bis November verlängert. Begründet wird das mit dem Migrationsgeschehen an diesem Grenzabschnitt.
EuGH: Österreichs Grenzkontrollen offenbar nicht rechtmäßig

Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser hat die Kontrollen an der Grenze zu Österreich um weitere sechs Monate verlängert. Ein entsprechendes Schreiben an die EU-Kommission sei bereits am 14. April verschickt worden, teilte ein Sprecher des Innenministeriums der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch mit. Begründet wurde die Verlängerung bis November mit dem Migrationsgeschehen an diesem Grenzabschnitt. Die Grenzkontrollen in Österreich waren laut EuGH nicht mehr rechtmäßig

Trotz Schengenraums Grenzkontrollen in einigen Ländern

Eigentlich gibt es im Schengen-Raum, dem 26 europäische Länder angehören, keine stationären Personenkontrollen an den Grenzen. In den vergangenen Jahren hatten aber mehrere Staaten eine Ausnahmeregelung genutzt und wieder teilweise Grenzkontrollen eingeführt. Deutschland kontrolliert seit Herbst 2015 in Bayern an der Grenze zu Österreich, nachdem sich Zehntausende Flüchtlinge und andere Migranten von Griechenland über die Balkan-Route auf den Weg nach Westeuropa gemacht hatten.

EuGH Urteil: Grenzkontrollen in Österreich offenbar nicht rechtmäßig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am Dienstag geurteilt, dass die Grenzkontrollen in Österreich offenbar nicht mehr rechtmäßig waren. Grenzkontrollen sind nur im Fall einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit für maximal sechs Monate erlaubt, so der EuGH. Danach brauche es den Nachweis einer neuen ernsthaften Bedrohung. Österreich scheine dies seit 2017 nicht nachgewiesen zu haben. Laut Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) werde Österreich weiter auf Grenzkontrollen setzen, "wenn es notwendig ist". Die EU-Kommission will das Urteil analysieren.

(APA/Red)

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