Die schwarz-rote Regierungskoalition will das notwendige neue Gesetz über die Rechte des Parlamentes aber auf jeden Fall noch vor der Bundestagswahl am 27. September verabschieden. Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigte sich in Berlin optimistisch, dass dies gelingt. Sie sprach von einem “guten Tag für den Lissabonner-Vertrag”.
Eine Sondersitzung des Bundestages zu einem neuen Mitwirkungs-Gesetz ist für August geplant. Bei einer ohnehin schon geplanten weiteren Sondersitzung am 8. September soll das neue Gesetz endgültig verabschiedet werden. Das höchste Gericht verpflichtete Bundespräsident Horst Köhler, das Ratifizierungsgesetz nicht vorher zu unterschreiben. Köhler hatte dies bereits mit Rücksicht auf das Verfahren vor dem Verfassungsgericht zurückgestellt.
Bei der Urteils-Verkündung in Karlsruhe sagte der Vize-Präsident des Verfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle: “Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung.” Auch Voßkuhle zeigte sich überzeugt, “dass die letzte Hürde vor Hinterlegung der Ratifikationsurkunde schnell genommen wird”.
Neben Deutschland steht noch die Ratifizierung des Vertrages durch Irland, Polen und Tschechien aus. Warschau und Prag wollen das Ergebnis der für den Herbst angekündigten neuen Volksabstimmung in Irland abwarten, mit der das frühere Nein des Landes zum Vertrag korrigiert werden soll. Der Lissabon-Vertrag soll möglichst bis Jahresende in Kraft treten. Dafür müssen ihn alle 27 EU-Länder ratifiziert haben. Österreich hat dies bereits getan.
Die EU hält an ihrem Zeitplan für den Vertrag fest. Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso sagte in Brüssel, er sei “zuversichtlich, dass wir den Prozess der Ratifizierung bis zum Herbst in allen EU-Ländern abschließen können”. Der Vertrag sei “unabdingbar für die Handlungsfähigkeit der EU in der jetzigen Zeit”. Das Urteil spiegle “die Stärkung der demokratischen Legitimität der Europäischen Union” wider. Auch der schwedische Außenminister Carl Bildt sagte in Stockholm, das Szenario für die kommenden Monate werde sich nicht ändern. Er räumte aber ein, dass es “keinen Plan B” gebe, sollte der Lissabon-Vertrag nicht ratifiziert werden. Schweden übernimmt an diesem Mittwoch von Tschechien für die zweite Jahreshälfte den EU-Ratsvorsitz.
Zeigten sich hierzulande Grüne und ÖVP wie erwartet erleichtert über die Entscheidung in Deutschland, forderten der unabhängige EU-Mandatar Hans-Peter Martin und die FPÖ neuerlich Nachbesserungen am EU-Reformvertrag bzw. eine Volksabstimmung. Martin sah die “politischen Kräfte der Mitte” gefordert, zu handeln. FP-Chef Heinz-Christian Strache drohte mit einer Verfassungsklage. Vonseiten der ÖVP hielt der außenpolitische Sprecher und Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel einen Vergleich mit dem österreichischen Parlament für unzulässig”: “Die Kompetenzen unseres Parlaments wurden im österreichischen Ratifikationsprozess ausführlich beleuchtet und werden auch unter dem neuen EU-Vertrag nicht beschnitten”, sagte er laut Aussendung.
Das deutsche Verfassungsgericht verlangte mit seinem Urteil eine deutliche Stärkung des Demokratieprinzips. An mehreren Stellen des Vertrags, die eine schleichende Ausweitung der EU-Zuständigkeiten ermöglichen, schreibt das Gericht eine zwingende Beteiligung von Bundestag und Bundesrat vor. Die erweiterten Zuständigkeiten des EU-Parlaments können laut Gericht das Demokratiedefizit zwar verringern, aber nicht beheben. Es sei nicht “gleichheitsgerecht” gewählt und nicht mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet, um repräsentative “einheitliche politische Leitentscheidungen” zu treffen.
Außerdem behalten sich die Verfassungsrichter eine weitreichende Kontrolle vor. Laut Urteil darf das Gericht prüfen, ob sich die EU beim Erlass von Regelungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit bewegt, falls beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg kein Rechtsschutz zu erlangen ist. Außerdem pocht Karlsruhe auf eine Kontrolle der “Verfassungsidentität”: Das Gericht prüfte, ob europäische Rechtsakte mit dem “unantastbaren Kerngehalt” des Grundgesetzes wie etwa dem Schutz der Menschenwürde und dem Demokratieprinzip vereinbar sind.
Dem Gericht hatten mehrere Verfassungsbeschwerden vorgelegen, denen teilweise stattgegeben wurde. So hatten unter anderem eine Gruppe um den früheren CSU-Europaparlamentarier Franz Ludwig Graf von Stauffenberg sowie den CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und die Linksfraktion im Bundestag geklagt.