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Deutschland: Sex mit Tieren (noch) legal

Für einige Menschen ist das Haustier mehr als nur der beste Freund.
Für einige Menschen ist das Haustier mehr als nur der beste Freund. ©Bilderbox
Bisher war in Deutschland Sex mit Tieren nur dann verboten, wenn das Tier dabei verletzt wird. Der Bundestag plant derzeit ein absolutes Verbot. In Österreich ist Sex mit Tieren seit 2005 verboten.

Sex mit Tieren soll nach einem Medienbericht in Deutschland bald wieder verboten sein. Eine Novelle des Tierschutzgesetzes sehe vor, die sogenannte Zoophilie mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro unter Strafe zu stellen, berichtet die Berliner Tageszeitung “taz” am Montag. Die Novelle des Tierschutzgesetzes solle am Mittwoch im Agrarausschuss des deutschen Parlaments beraten werden. Mitte Dezember sei der Beschluss des Gesetzes im Plenum des Bundestags vorgesehen.

Nach Expertenangaben werden Tiere in Deutschland in erheblichem Ausmaß sexuell missbraucht. In speziellen Internet-Foren tauschten sich tausende Mitglieder über diverse Techniken aus, kritisiert der Bundesverband praktizierender Tierärzte. Es gebe Bauernhöfe in Deutschland, die Tiere speziell für solche Praktiken vermieteten.

Seit 1969 teiweise erlaubt

Der Vorsitzende des Agrarausschusses im deutschen Bundestag, Hans-Michael Goldmann (FDP), sagte der Zeitung, die Koalition wolle konkret verbieten, ein Tier “für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen”. Auch solle unter Strafe gestellt werden, Tiere für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artenwidrigem Verhalten zu zwingen.

Deutsche Tierschützer fordern seit langem, Tiere vor vermeidbaren Schäden oder Missbrauch zu schützen. Bisher ist Sex mit Tieren in Deutschland nur verboten, wenn er zu erheblichen Verletzungen des Tieres führt. Die Strafbarkeit sexueller Kontakte zwischen Mensch und Tier wurde im Jahr 1969 durch die Strafrechtsreform aufgehoben.

In Österreich Tierquälerei

In Österreich fällt Sex mit Tieren unter Tierquälerei und ist seit 2005 – als ein entsprechender Absatz in das Tierschutzgesetz eingefügt wurde – verboten.

Der deutsche Verein ZETA (Zoophiles Engagement für Toleranz und Aufklärung), der sich für die Rechte von Zoophilen einsetzt, will gegen das Gesetz klagen. “Bloße Moralvorstellungen haben im Recht nichts zu suchen”, sagte ZETA-Vorsitzender Michael Kiok der “taz“. (APA)

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