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Deutschkenntnisse aller Islam-Religionslehrer in Wien überprüft

Das Ergebnis der Untersuchung: Nur drei von den 169 islamischen Religionslehrer brauchen eine zusätzliche Sprachschulung aufgrund mangelhafter Deutschkenntnisse.

Das hat die Überprüfung durch den Stadtschulrat ergeben, die Teil des zwischen Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) und der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) vereinbarten Fünf-Punkte-Programms für Islam-Lehrern ist. Wie es aus dem Büro von Wiens Stadtschulratspräsidentin Susanne Brandsteidl (S) gegenüber der APA heißt, sollen in den kommenden zwölf Monaten auch die Deutschkenntnisse der Religionslehrer aller anderen Konfessionen überprüft werden. Man habe schließlich immer betont, dass man gegen eine “Lex Islam” sei.

Die Überprüfung der Islam-Lehrer habe gezeigt, “dass die Deutschkenntnisse in den allermeisten Fällen den Anforderungen des Unterrichts entsprechen”, sagte Brandsteidl. Nur elf der 169 an Wiener Schulen unterrichtenden Pädagogen haben weder eine deutschsprachige Matura, noch ein Studium an einer deutschsprachigen Akademie, Hochschule oder Universität absolviert. Sie wurden einer “intensiven mündlichen wie schriftlichen Überprüfung ihrer Sprachkenntnisse” im Stadtschulrat unterzogen, in drei Fällen wurden daraufhin Intensiv-Deutschkurse angeordnet. Diese drei Pädagogen werden laut Brandsteidl “selbstverständlich erneut geprüft”. In allen anderen Fällen wurden ausreichende (Maturaniveau) oder “teilweise sogar hervorragende” Deutschkenntnisse attestiert.

Bei der Inspektion des Religionsunterrichts wurde durch die Direktoren auch untersucht, ob die Islam-Lehrer ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen, das Schulunterrichtsgesetz einhalten (Anwesenheitskontrolle etc.), welche Unterrichtsmittel diese einsetzen und ob sie in den Lehrkörper integriert sind. Brandsteidl zieht daraus den Schluss, dass eine bessere Integration der Islam-Lehrer, die oft an mehreren Schulen unterrichten, in den schulischen Alltag nötig wäre. “Einige Lehrer” seien außerdem konkret dazu aufgefordert worden, Teile ihrer Pflichten, die sich aus dem Schulunterrichtsgesetz ergeben, exakter wahrzunehmen (z.B. Meldung abwesender Schüler etc.). Vier Lehrer wurden wegen ähnlicher Versäumnisse zu Dienstgesprächen vorgeladen.

In Wien müssen Islam-Lehrer bereits seit 2006 vor einer Neuanstellung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, von den 32 seit damals überprüften Lehrern haben 16 Prozent den Test nicht bestanden und wurden daher laut Stadtschulrat nicht angestellt. Seit 2007 werden alle Islam-Lehrer außerdem jährlich überprüft, wobei das besondere Augenmerk auf der Einhaltung des Schulunterrichtsgesetzes und dem ausschließlichen Gebrauch von Deutsch im Unterricht liegt. Diese Überprüfungen, die es bisher nur im Pflichtschulbereich gab, sollen nun auf alle Schulformen ausgedehnt werden.

Brandsteidl betonte allerdings, dass die gesetzlich verankerten Grundprinzipien – Auswahl der Religionslehrer durch die jeweilige Glaubensgemeinschaft, Recht der Kinder auf schulischen Religionsunterricht – “in jedem Fall zu achten” seien.

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