Die Richter wiesen am Mittwoch in Karlsruhe Anträge der Kläger überwiegend zurück, dem deutschen Präsidenten die Unterzeichnung des Gesetzes zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bis zum endgültigen Urteil des Gerichts über die Verfassungsbeschwerden zu untersagen. Die Ratifizierung könne aber erst abgeschlossen werden, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass die Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung des Bundestages geändert werden könne, erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
ESM soll am 8. Oktober in Kraft gesetzt werden
Nach dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts soll der Mechanismus am 8. Oktober in Kraft gesetzt werden. Das teilte Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker am Mittwoch in Luxemburg mit. Ich plane, das erste Treffen des ESM-Gouverneursrats am Rande des Eurogruppen-Treffens am 8. Oktober in Luxemburg einzuberufen , erklärte Juncker.
(APA)