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Deutsches Reformpaket verabschiedet

Bundestag und Bundesrat, die beiden deutschen Parlamentskammern, stimmten in getrennten Sitzungen den Kompromissen zu, die der Vermittlungsausschuss erreicht hatte.

Der Bundestag wies am Mittag mit absoluter Mehrheit auch Einsprüche des Bundesrates zu jenen Reform-Gesetzen zurück, bei denen es im Ausschuss keinen Konsens gegeben hatte.

Das Parlament hat somit ein seit Monaten hart verhandeltes umfassendes Reformpaket zur Senkung der Einkommensteuer und zum Umbau des Arbeitsmarktes verabschiedet. Zuletzt wies der Bundestag am Freitag in Berlin mit Kanzlermehrheit zwei Einsprüche des Bundesrates gegen den Umbau der Bundesanstalt für Arbeit und das Notpaket zur Rentenversicherung zurück.

Bei der besonders umstrittenen Verschärfung von Zumutbarkeitsregeln für Langzeitarbeitslose erreichte die rot-grüne Regierung bei der Abstimmung im Bundestag am Freitag nach eigener Darstellung die eigene Mehrheit, obwohl voraussichtlich zwölf Abgeordnete von SPD und Grünen mit Nein stimmten. Die oppositionelle Union (CDU/CSU) widersprach dieser Darstellung.

Kanzler Gerhard Schröder (SPD) machte in der Bundestagsdebatte deutlich, dass die Reformen mit den Beschlüssen des Parlaments nicht zu Ende sind. Die zentralen Aufgaben, die nun angepackt werden müssten, seien Bildung und Ausbildung. Durch die beschlossenen Reformen würden Mittel frei, um in die Betreuung von Kindern und in Zukunftsfelder wie die Nanotechnologie investieren zu können. Oppositionschefin Angela Merkel (CDU) sagte, nur auf Druck der Union seien die Steuersenkungen mit Strukturreformen auf dem Arbeitsmarkt verbunden worden.

Schröder verteidigte in seiner Rede ausdrücklich die Lockerung des Kündigungsschutzes und die verschärften Zumutbarkeitsregeln. Der Kanzler begrüßte außerdem, dass sich Arbeitgeber und Gewerkschaften beim Thema Öffnung des Tarifrechtes näher kommen. Merkel bedauerte, dass es wegen des Widerstands der SPD nicht zu einer gesetzlichen Regelung gekommen sei. „Natürlich hätten wir uns mehr gewünscht”, sagte sie.

Insgesamt standen am Freitag fünfzehn namentliche Abstimmungen auf der Tagesordnung des Bundestag. Dabei beschloss das Parlament mit großer Mehrheit die Senkung der Einkommensteuersätze auf 16 beziehungsweise 45 Prozent. Auch die Reform der Gewerbesteuer, die Steueramnestie, die Erhöhung der Tabaksteuer und die Handwerksordnung passierten den Bundestag und die Länderkammer.

Im Bereich Terror-Bekämpfung wurde ein positives Ergebnis ebenfalls mit Kanzlermehrheit durchgeboxt: Trotz Bedenken der Länder kann das Anti-Terror-Gesetz in Kraft treten, das auf eine EU-Initiative zurückgeht. Im Bundestag wies Rot-Grün einen Einspruch des Bundesrats zurück. Der Länderkammer gehen die vorgesehenen Regelungen nicht weit genug. Im Vermittlungsausschuss war kein Kompromiss gefunden worden.

Ziel des Gesetzes ist es, den Rahmenbeschluss der EU zur Terrorismusbekämpfung vom 13. Juni 2002 umzusetzen. Darin werden unter anderem terroristische Straftaten und terroristische Vereinigungen definiert sowie Sanktionen für bestimmte Delikte festgelegt. Das deutsche Strafrecht erfüllt diese Voraussetzungen bisher nicht vollständig.

In der letzten von 15 namentlichen Abstimmungen wies der Bundestag am frühen Nachmittag den Einspruch des Bundesrates gegen das Gesetz zur Umgestaltung der Bundesanstalt für Arbeit mit Kanzlermehrheit zurück. Über die zentralen Gesetze war im Vermittlungsausschuss Einigkeit erzielt worden. Das Paket von Beschlüssen aus dem Vermittlungsverfahren ging zunächst durch den Bundestag und anschließend durch den Bundesrat. In einigen wenigen Punkten legte die Länderkammer Einspruch ein. Diesen überstimmte der Bundestag mit Kanzlermehrheit.

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