Das berichteten mehrere Zeitungen am Mittwoch. Bei Verkehrskontrollen gehe es um den Schutz der Bevölkerung und nicht ums “Geldverdienen”, sagte Richter Helmut Knöner der Zeitung “Neue Westfälische”. Er forderte eindeutige gesetzliche Regelungen zu Tempoüberwachung und betonte: “Es geht nicht primär darum, Raser freizusprechen.”
Knöner kritisierte die rechtlichen Grundlagen der Verkehrsüberwachung. Foto- und Videoaufnahmen von Autofahrern würden etwa auf Grundlage eines Terrorabwehrgesetzes gemacht. Auch gebe es keine genauen Regelungen und Vorschriften dafür, an welchen Orten die Geschwindigkeit der Autofahrer überprüft werde.
“Wir brauchen eine Regelung, wie und wo fotografiert werden darf und dass Starenkästen dort aufgebaut werden, wo es Sinn und Zweck hat”, meinte Knöner. Allein in der vergangenen Woche hatte er den Berichten zufolge 42 Autofahrer freigesprochen. Er war am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa zunächst nicht zu erreichen.
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld will den Massenfreispruch nun prüfen und eventuell Rechtsbeschwerde dagegen einlegen. “Wir kannten so einen Fall noch nicht”, sagte ein Behördensprecher.