“Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann”, sagte Gröhe der Berliner Tageszeitung “Welt” (Mittwochsausgabe).
Gesetz soll Cannabisblüten und -extrakte für Erkrankte erlauben
Mit dem Gesetzentwurf, der den Angaben zufolge am Mittwoch ins Bundeskabinett kommt, solle es schwer erkrankten Patienten ohne Therapiealternative ermöglicht werden, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten. Wahrscheinlich werde das Gesetz spätestens im Frühjahr 2017 in Kraft treten.
Versorgung mit Medizinalhanf durch Importe
Um weitere Erkenntnisse zur Wirkung der Cannabisarzneimittel zu erlangen, werde die Erstattung an eine wissenschaftliche Begleiterhebung geknüpft. Bis der staatlich kontrollierte Anbau in Deutschland, der eine Cannabisagentur voraussetze, möglich ist, soll die Versorgung mit Medizinalhanf durch Importe gewährleistet werden.
Ausnahmeerlaubnis für Cannabisanbau
Die Zulassung von Cannabis als Schmerzmittel wird seit längerem verlangt. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hatte im April erstmals einem unheilbar kranken Mann den Eigenanbau von Cannabis zu Selbsttherapie ausnahmsweise erlaubt. Mit dem Urteil wurde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verpflichtet, dem an Multipler Sklerose Erkrankten eine Ausnahmeerlaubnis zum Cannabisanbau zu erteilen.
(APA)