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Deutscher Bundesgerichtshof prüft Grenzen der Sterbehilfe

Vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch die mündliche Verhandlung zu einem spektakulären Fall von Sterbehilfe begonnen. In dem deutschlandweit aufsehenerregenden Fall lag eine Frau rund fünf Jahre in einem Heim im Wachkoma und wurde künstlich ernährt, bis ihre Tochter auf Anraten eines Anwalts den Schlauch der Magensonde durchschnitt. Zuvor hatte sich das Heim trotz ärztlicher Anordnung geweigert, die künstliche Ernährung einzustellen.

Das Landgericht Fulda sah einen gemeinschaftlichen versuchten Totschlag und verurteilte den Anwalt zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Die Tochter wurde freigesprochen, weil sie dem Rat des Anwalts irrtümlich gefolgt sei. Der BGH muss in dem Revisionsverfahren gegen den Rechtsanwalt nun entscheiden, ob solch ein Behandlungsabbruch zulässig ist.

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