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Deutsche Wanderer wollen Bergretter verklagen

Die Wanderer wollen nun die Bergrettung verklagen.
Die Wanderer wollen nun die Bergrettung verklagen. ©APA
Mit einem kuriosen Fall sieht sich offenbar die Bergrettung in Tannheim in Tirol konfrontiert. Zwei von ihr gerettete deutsche Schneeschuhwanderer weigerten sich, die Kosten für die Rettung zu bezahlen - unter Hinweis darauf, dass diese quasi überdimensioniert über die Bühne gegangen war, berichtete die Tirol-Ausgabe der "Kronen Zeitung".

Tannheim. Der Bergrettung sei mit Klage gedroht worden, hieß es in dem Bericht. Die beiden Deutschen, die sich Anfang Februar in dichtem Schneetreiben verirrt hatten und gerettet werden mussten, erachteten die Rechnung für den Einsatz in Höhe von 2.261 Euro als zu hoch. Den Bergrettern flatterte laut “Kronen Zeitung” daraufhin postwendend ein Schreiben eines der Männer, eines Rechtsanwaltes, ins Haus. Zwei Bergretter, ausgerüstet mit einer Lampe, hätten für den Einsatz ausgereicht, die Rechnung sei viel zu hoch.

Im Schneetreiben verirrt

Im Zuge des Einsatzes am 3. Februar hatten sich hingegen drei Trupps mit je fünf Mann auf die Suche nach den beiden Deutschen gemacht. Diese hatten mittags von Schattwald eine Tour zum 1.688 Meter hohen Grasberg Schönkahler unternommen und sich beim Abstieg im dichten Schneetreiben verirrt.

“Wir erfuhren von den Beiden telefonisch, dass sie völlig erschöpft seien, stark durchnässt und stark frieren, sie wussten nicht mehr vor noch zurück”, erinnerte sich Ortsstellenleiter Reinhold Bilgeri an den Einsatz. Zudem herrschte Lawinenwarnstufe 3, also erhebliche Gefahr, das Gebiet war zudem weitläufig und von zahlreichen Gräben durchzogen.

Nicht an Aufforderung gehalten

Zudem sollen sich die Schneeschuhwanderer auch nicht an die ausdrückliche Aufforderung gehalten haben, am zuletzt georteten Platz zu bleiben. Schließlich erreichten die Bergretter die beiden Deutschen. Sie statteten sie mit trockener Kleidung aus, versorgten sie mit Getränken und brachten sie sicher zum Zugspitzblick. Dann folgte der Transport retour nach Schattwald.

Wie sich nun herausstellte, war damit das letzte Kapital des Einsatzes noch nicht geschrieben. “Sollte so etwas Schule machen, habe ich große Sorge, dass unsere Frauen und Männer die Motivation verlieren. Zum Glück lehnte in Salzburg das Gericht einen ähnlichen Einspruch gegen die Höhe von Rettungskosten ab”, zeigte sich Hermann Spiegl, Landesleiter der Bergrettung in Tirol, hinsichtlich des Ausgangs der Causa dennoch zuversichtlich.

(APA)

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