An der Uni Innsbruck müssen Bewerber für das Psychologie-Studium seit 2006 Eignungstests absolvieren, 2008 wurde laut Zeitungsbericht zusätzlich eine Beschränkung auf 284 Plätze eingeführt. Die deutsche Studentin wurde aufgrund ihres Testergebnisses auf Platz 305 gereiht.
Ihre Klage bezieht sich laut Neuwirth “ausschließlich auf die Universität Innsbruck und dort auf die Platzbeschränkungen für das Studium der Psychologie”. Sie verlange, dass die Entscheidung über ihre Abweisung korrigiert und die Verordnung, in der die Platzbeschränkungen fixiert sind, als gesetzeswidrig ausgehoben wird.
Erst im Oktober 2008 hatte eine Medizinstudentin aus der Bundesrepublik Klage gegen die Regelung eingebracht, laut der nur 20 Prozent aller Medizinausbildungsplätze an deutsche Studenten gehen dürfen. Als sie in ihrem Heimatland doch einen Studienplatz bekam, zog sie die Klage zurück.