Es soll nur bis Ende Juni gelten und ist voll auf die angeschlagene Bank Hypo Real Estate (HRE) zugeschnitten.
Der Gesetzesentwurf stellt klar, dass eine Enteignung nur das letzte Mittel sein kann. Zuvor müssen alle anderen, weniger einschneidenden Maßnahmen zum Erwerb einer Kontrollmehrheit des Staates gescheitert sein.
Zugleich beschloss das Kabinett Änderungen an dem erst im Oktober beschlossenen Banken-Rettungspaket von 480 Mrd. Euro. So wird die Garantiezeit für Anleihen deutscher Banken von drei auf fünf Jahre ausgeweitet.
Aktionärsschützer haben unterdessen bereits mit einer Verfassungsklage gegen das von der Berliner Regierung auf den Weg gebrachte Banken-Enteignungsgesetz gedroht. Sollte der Staat Aktionäre der angeschlagenen Hypo Real Estate auf Basis dieses Gesetzes enteignen, würde man dies durch eine Verfassungsbeschwerde auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen lassen, sagte Geschäftsführer Klaus Nieding von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) am Mittwoch in NDR Info.