Höchstwahrscheinlich werden einige Neuregelungen aber im parlamentarischen Verfahren noch geändert. Die SPD verlangt mehrere Nachbesserungen.
Dem Kabinettsbeschluss ging eine monatelange Debatte voraus, bei der es vor allem um die Online-Durchsuchung ging. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat dafür enge Grenzen gesetzt. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) setzte in den Verhandlungen zwischen den zuständigen Ministerien durch, dass für die Installation der Überwachungssoftware die Wohnung nicht betreten werden darf.
Zweiter Streitpunkt ist die Videoüberwachung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass BKA-Ermittler bei der Beobachtung von Wohnungen in Kauf nehmen dürfen, dass Unschuldige und Unverdächtige ins Visier geraten. Auch das stößt in der SPD auf Widerstand.
Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte die Kritik am BKA-Gesetz am Dienstag nochmals zurückgewiesen. Es gehe nicht darum, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, sondern um “eine ultima ratio der Terrorismusabwehr”, sagte er. Häufig tauschten terroristische Gewalttäter ihre Informationen verschlüsselt aus. Deshalb benötigten die Ermittler des BKA mehr Befugnisse. Andernfalls “würden wir zulassen, dass es sichere Rückzugsräume für Terroristen gibt”, warnte der CDU-Politiker.