Vorstandschefs sollen demnach erfolgsabhängige Vergütungen wie Aktienbezugsrechte erst nach einer Haltefrist von vier Jahren wahrnehmen können, um das langfristige Interesse des Managements an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu stärken.
Die Festsetzung der Vorstandsbezüge solle zudem künftig vom gesamten Aufsichtsrat vorgenommen und dürfe nicht mehr an Ausschüsse delegiert werden, sagte Poß. Vom Tisch ist nach Angaben des SPD-Finanzexperten die von seiner Partei geforderte Begrenzung der vollen steuerlichen Absetzbarkeit von Vorstandsbezügen auf eine Million Euro. Im Gegenzug werde der Vorschlag von CDU/CSU nicht weiter verfolgt, Aufsichtsratsentschädigungen nicht mehr nur zu 50 Prozent, sondern künftig zu 100 Prozent steuerabzugsfähig zu stellen. Poß und der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Otto Bernhardt (CDU), leiten die im Sommer eingesetzte Koalitionsarbeitsgruppe zur Begrenzung von Managergehältern.