Deutsche Behörden gehen gegen Rechtsextreme vor
Nach den verbalen Angriffen auf den dunkelhäutigen CDU-Wahlhelfer Zeca Schall nahm die Staatsanwaltschaft Meiningen Ermittlungen gegen die NPD Thüringen auf. Geprüft werde der Verdacht der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung, sagte ein Sprecher. Die Anzeige der CDU sei am Donnerstag eingegangen.
Der 45-jährige Schall wirbt auf Plakaten neben Ministerpräsident Althaus für die CDU zur Landtagswahl am 30. August. Die NPD bezeichnete ihn als “CDU-Quotenneger” und forderte ihn auf, in seine Heimat zurückzukehren. Der gebürtige Angolaner lebt seit 21 Jahren im thüringischen Hildburghausen und erhielt 2004 die deutsche Staatsbürgerschaft.
Bei einer Razzia gegen Neonazis in Berlin durchsuchte die Polizei elf Wohnungen von Mitgliedern der Organisation Frontbann 24. Dabei wurden Uniformteile mit Abzeichen sowie Waffen und Betäubungsmittel sichergestellt. Außerdem fanden die Beamten Werbemittel mit Hakenkreuzen, wie ein Polizeisprecher erklärte. Elf Männern und einer Frau wird demnach das öffentliche Tragen von Uniformen und Zeichen der SA-Vorläuferorganisation Frontbann 24 als “Ausdruck einer gemeinsamen, den Nationalsozialismus glorifizierenden politischen Gesinnung vorgeworfen”.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte derweil einen Eilantrag des NPD-Funktionärs Jürgen Rieger ab, mit dem eine Gedenkveranstaltung für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß am 22. August in Wunsiedel durchgesetzt werden sollte. Es ist bereits das fünfte Mal in Folge, dass eine solche Veranstaltung verboten wurde.
Der Bundesgerichtshof entschied unterdessen überraschend, dass Übersetzungen nationalsozialistischer Parolen nicht strafbar sind. Die Strafbarkeit der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in diesem Zusammenhang wurde damit auf die deutsche Sprache beschränkt.