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Der Trainer mit den flinken Händen

Symbolfoto
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Kickbox-Trainer begrapschte 13-Jährigen: Verurteilt - Zwei Monate bedingt für versuchte Nötigung - Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein 13-jähriger Bub, der seit einiger Zeit einen Taekwondo-Kurs in der Dominik-Hoffmann-Halle in Wien-Floridsdorf besucht, wird den 17. Dezember 2003 nicht so schnell vergessen. Ein 40-jähriger Mann, der dort als Kickbox-Trainer tätig war, begrapschte ihn im Umkleideraum und sperrte sich mit dem Schüler dann auch noch im WC ein, um eine „Leibesvisitation“ durchzuführen. „Mir is’ zwa Wochen vorher mei Geld g’stohlen word’n. I hab’ glaubt, er hat was eing’steckt g’habt“, lautete am Donnerstag im Wiener Landesgericht seine Begründung.

“Liegestütz’ und die Sailer-Hocke”
Er habe dem Buben „net absichtlich auf den Genitalbereich gegriffen“, so der 40-Jährige weiter. Er habe ja auch nicht darauf bestanden, „dass er sich auszieht“. Dass er nachher den verstörten Schüler („Ja, er hat g’weint“) noch zu sportlichen Übungen zwang, erklärte der Mann wie folgt: „Wir ham gemeinsam Liegestütz’ und die Sailer-Hocke g’macht. Wir ham übers Training g’sprochen. I hab eahm zagt, wie ma richtig Sit-Ups macht.“

Da sich der 13-Jährige im Zeugenstand nicht sicher war, ob ihm der Mann absichtlich oder nur zufällig in den Schritt gefasst und seine Schenkel betatscht hatte, fällte der Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm) einen Freispruch vom angeklagten sexuellen Missbrauch. Weil der 40-Jährige seinem Opfer aber Schläge angedroht hatte, sollte er nicht sofort mit dem Weinen aufhören, wurde er wegen versuchter Nötigung zu zwei Monaten bedingt verurteilt.

Handlung “unerträglich”
„Wenn es auch strafrechtlich nicht viel ist, was Sie da gemacht haben, ist es doch unerträglich“, stellte der Richter in der Begründung fest. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Kickbox-Trainer ist derzeit arbeitslos: Nach Bekanntwerden des Vorfalls – der Bub hatte in Begleitung seines Vaters am nächsten Tag die Polizei aufgesucht – wurde er entlassen.

Redaktion: Claus Kramsl

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