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Der Tag des Herrn für Nationalsozialisten

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Themenbild / Symbolbild ©AP - Natacha Pisarenko
Der einschlägig vorbestrafte Deutsche hatte Hitlers Geburtstag als Tag des Herrn bezeichnet und seinen Kollegen am 9.11.2018 auch eine frohe Reichskristallnacht gewünscht.

In Deutschland wurde der Deutsche 2016 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Über den einschlägig vorbestraften Angestellten wurde nun am Landesgericht Feldkirch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von acht Monaten und eine unbedingte, zu bezahlenden Geldstrafe von 3360 Euro (420 Tagessätz zu je acht Euro) verhängt. Das Urteil in dem Schwurgerichtsprozess, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwalt Philipp Höfle nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht 15 Monaten Haft.

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SS-Fahne verschenkt

Die Geschworenen hielten den 24-Jährigen in allen zehn Anklagepunkten für schuldig. Der im Tatzeitraum im Bezirk Feldkirch lebende Deutsche hatte sich mit seinem tätowierten NS-Symbol auf der Brust fotografieren lassen und ein solches Foto auf seiner Facebookseite veröffent­licht. Zudem hat er eine SS-Fahne verschenkt und einen Kollegen fotografiert, als der den Hitlergruß machte; das Foto hat er ihm dann geschickt.

Auch mit Sprachnachrichten in einer Whatsapp-Gruppe hat der Angeklagte nach Ansicht der Laienrichter den Nationalsozialismus verherrlicht. So hat der junge Mann Hitlers Geburtstag als Tag des Herrn bezeichnet und seinen Kollegen am 9.11.2018 eine frohe Reichskristallnacht gewünscht.

Politische Mitte

Der 24-Jährige gab vor Gericht an, er habe sich im Alter von 16 Jahren Neonazis angeschlossen. Mittlerweile stehe er jedoch politisch in der Mitte.

Verteidiger German Bertsch sprach sich für die Beibehaltung der Zuständigkeit von Geschworenen in Prozessen nach dem Verbotsgesetz aus. Weil Hausverstand und Bauchgefühl von Bürgern bei der Einschätzung von Schuld oder Unschuld hilfreich seien. Bei zwei Anklagepunkten ging die Abstimmung mit 5:3 knapp gegen den Angeklagten aus.

Seff Dünser / NEUE

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