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Der Koalitions-Entwurf für Gemeindeprüfungen

Derzeit darf der Rechnungshof nur 24 von 2.359 Gemeinden prüfen. Eine Ausweitung wurde im September 2009 zwischen SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grünen grundsätzlich vereinbart (als Gegengeschäft für die Zustimmung der Opposition zur Reform des Bankgeheimnisses), die genauen Rahmenbedingungen sind aber bis zuletzt strittig. Der Entwurf der Koalition im Detail:

EINWOHNERGRENZE: Derzeit kann der Rechnungshof nur 24 Großgemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern prüfen. Diese Grenze wird im Entwurf der Koalitionsparteien auf 10.000 gesenkt, womit die Kontrollbehörde künftig 71 Gemeinden unter die Lupe nehmen kann. Außerdem sollen Landesregierungen und Landtage künftig die Möglichkeit haben, den Rechnungshof auch mit der Prüfung kleinerer Gemeinden zu beauftragen – allerdings wird diese Möglichkeit auf je zwei Fälle pro Jahr und Land beschränkt.

LANDESRECHNUNGSHÖFE: Ob die Landesrechnungshöfe die Möglichkeit bekommen, kleinere Gemeinden zu prüfen, die der Rechnungshof in Wien wegen der Einwohner-Grenze nicht kontrollieren darf, lässt der Entwurf offen und überträgt die Entscheidung darüber den jeweiligen Ländern. Sie sollen künftig die Möglichkeit haben, in ihrer Landesverfassung eine “Spiegelverkehrte” Kontrollmöglichkeit der Landesrechnungshöfe für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern zu schaffen. Es handelt sich dabei aber nur um eine Kann-Bestimmung für die Länder. Möglich wäre also auch, dass es für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern keine reguläre Rechnungshofkontrolle gibt. Ebenfalls vorgesehen ist die Möglichkeit für Landtag und Landesregierung, ihren Landesrechnungshof je zweimal jährlich mit der Kontrolle einer größeren Gemeinde zu betrauen.

GEMEINDEVERBÄNDE: Im aktuellen Entwurf der Koalition ist noch eine Schwächung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs bei Gemeindeverbänden vorgesehen: Betreiben mehrere Gemeinden gemeinsam etwa ein Altersheim, Schulen, Standesämter oder Abwasseranlagen, dann können diese Zusammenschlüsse derzeit vom Rechnungshof geprüft werden – und zwar unabhängig von der Gemeindegröße. Diese Bestimmung sollte im rot-schwarzen Entwurf ebenfalls mit einer 10.000-Einwohner-Grenze versehen werden – ein “Redaktionsversehen”, wie es seitens der Koalition heißt. Demnach sollen Gemeindeverbände auch künftig unabhängig von der Bevölkerungszahl der Rechnungshofkontrolle unterliegen, die Einschränkung wird wieder gestrichen.

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