Nicht einmal wegen Sachbeschädigung wurden sie verurteilt. Das hatten die beiden Migrantenkinder im Alter von 18 und 19 Jahren auch ihrem Verteidiger zu verdanken. Mag. Nicolas Stieger bediente sich einer ungewöhnlichen, aber wirksamen Methode.
Während der Verhandlung ließ sich der Bregenzer Rechtsanwalt vom, den Prozess beobachtenden, Vater der Angeklagten 50 Euro aushändigen, die er dann sogleich dem im Zeugenstand befindlichen geschädigten Kioskbetreiber übergab. Als Schadenswiedergutmachung für den kaputten Heizstrahler im Wert von 34 Euro. Gegen den Heizstrahler war einer der Beschuldigten beim Einsteigen in den Kiosk gestoßen. Eingestiegen sei er nur aus Neugier, sagte er. Ob damals, im Februar, etwas gestohlen wurde, könne er nun nicht mehr sagen, sagte der Kioskbetreiber.
Eingestiegen war der Lehrling, nachdem eine Spanplatte sich beim Draufschlagen gelöst hatte. Die Spanplatte hatte das Fenster ersetzt, das bei mehreren Einbrüchen zerstört worden war. Auf das Brett will der Bursche nur deshalb geschlagen haben, weil zuvor ein Kollege ein Hakenkreuz darauf gemalt hatte. Richterin Karin Dragosits entließ die beiden Freigesprochenen, von denen einer mit einer Vorstrafe belastet war, so: Ich gebe Ihnen trotzdem den Rat: Lassen Sie solchen Blödsinn!