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Den "Sniper"-Schützen droht die Todesstrafe

Im Heckenschützenprozess von Washington droht beiden Angeklagten die Todesstrafe, auch wenn möglicherweise nur einer von ihnen den Finger am Abzug hatte.

Dies entschied der zuständige Richter im Verfahren gegen den älteren Angeklagten John Allen Muhammad.

Beide Prozesse werden getrennt voneinander verhandelt. Bisher konnte Muhammad nicht nachgewiesen werden, bei den tödlichen Schüssen vom Herbst 2002 selbst abgedrückt zu haben.

Unterdessen wurde im Prozess gegen den zweiten „Sniper“- Verdächtigen Lee Boyd Malvo die Jury-Auswahl abgeschlossen. Anklage und Verteidigung wollten am Donnerstag ihre Eröffnungsplädoyers halten.

Der 42-jährige Muhammad und der 18-jährige Malvo, der zur Tatzeit noch minderjährig war, stehen an zwei verschiedenen Orten im US-Staat Virginia vor Gericht. Ihnen werden insgesamt zehn Morde aus dem Hinterhalt im Raum Washington angelastet. In beiden Prozessen geht es aber jeweils nur um eine der tödlichen Attacken. Wie Muhammad droht auch Malvo im Fall eines Schuldspruchs die Todesstrafe.

Beide – Malvo und Muhammad – haben auf „nicht schuldig“ plädiert. Die Verteidiger des 18-Jährigen wollten in ihrem Eröffnungsplädoyer argumentieren, dass ihr Mandant unter dem Einfluss des Älteren stand, in dem er eine Vaterfigur gesehen habe. Muhammad habe Malvo einer Gehirnwäsche unterzogen, und daher sei der Jüngere zur Tatzeit unzurechnungsfähig gewesen.

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