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Den Haag: Entscheidung des UNO-Tribunals

Die Entscheidung des UNO-Tribunals in der Causa des Ex-Kommandanten des bosnisch-serbischen Drina-Korps, Radoslav Krstic, dürfte breitere Auswirkungen haben.

Krstic wurde am 2. August 2001 in erster Instanz zu 46 Jahren Haft wegen der Teilnahme an einem Massaker an mehreren tausend männlichen Einwohnern in der damaligen Bosniaken-Enklave Srebrenica im Juli 1995 verurteilt.

Der Berufungssenat hat am Montag bestätigt, dass es sich bei dem Massaker von Srebrenica um Völkermord gehandelt hatte. Krstic soll allerdings nicht einer der Vollstrecker des Völkermordes gewesen sein, weshalb seine Haftstrafe auf 35 Jahre verringert wurde.

Nicht als einziger angeklagt

Krstic ist nicht der einzige Haager Angeklagte, der sich wegen Völkermordes zu verteidigen hatte. Dieselbe Anklage bezieht sich auch auf den früheren bosnisch-serbischen Offizier Vidoje Blagojevic. Wegen Völkermordes in Bosnien-Herzegowina hat sich in Den Haag auch der frühere Spitzenpolitiker der Serbischen Demokratischen Partei (SDS), Radoslav Brdjanin, zu verteidigen.

Völkermord wurde auch dem prominentesten Haager Inhaftierten, dem einstigen jugoslawischen Staatschef Slobodan Milosevic angelastet. Die „Tribunalsfreunde“, drei Anwälte, die in der Causa Milosevic die Interessen des Angeklagten vor dem Tribunalssenat zu vertreten haben – Milosevic wollte keine Verteidiger engagieren – hatten Anfang März den Antrag gestellt, die Vorwürfe zu verwerfen.

Verteidiger: Anklage nicht bewiesen

Nach Ansicht der Pflichtverteidiger wurden die Anklagepunkte, die sich auf den Völkermord an den Bosniaken, bzw. auf die Beihilfe zum Völkermord in Srebrenica beziehen, durch die Anklage nicht bewiesen.

Es gebe keine Beweise, dass der Angeklagte die – für diese Anklage notwendige – besondere Absicht gehabt habe, den Völkermord zu begehen, bzw. eine Volksgruppe teilweise oder vollkommen zu vernichten, begründeten die Anwälte ihren Einspruch.

Die Völkermord-Vorwürfe sind auch in den Anklagen gegen die zwei zur Zeit meistgesuchten Angeklagten, den einstigen bosnisch-serbischen Zivilführer Radovan Karadzic und seinen früheren Militärkommandanten Ratko Mladic enthalten. Unter dem unmittelbaren Kommando von Mladic verlief im Juli 1995 auch die Eroberung von Srebrenica und das darauffolgende Massaker.

Tribunalsentscheidung

Ihre Auswirkung wird die Tribunalsentscheidung wohl auch auf die Klage haben, welche Bosnien-Herzegowina 1993 gegen die frühere Bundesrepublik Jugoslawien, unter anderem auch wegen Völkermordes, vor dem Internationalen Gerichtshof eingereicht hatte. Das offizielle Sarajewo beantragte Schadenersatz, der in die Milliarden-Dollar-Höhe gehen dürfte.

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