Wenn ein Vermieter das Mietverhältnis kündigt oder eine Räumungsklage einbringt, kommt es zu einer Tatsatzung vor Gericht. Hier wird dann entschieden, ob der Kündigungsgrund gerechtfertigt ist, dies ist besonders bei Mietrückständen der Fall. Wenn der Grund vor Gericht anerkannt wird, bekommt der Vermieter den Exekutions-Titel mit welchem er vor Gericht einen Räumungstermin erwirken kann, der dann von einem Gerichtsvollzieher vollstreckt wird.
Informationen und Sozialleistungen fehlen
Besonders gefährdet sind Personen die in ihrer Haushaltsführung nur wenige Reserven einplanen können und bei unvorhergesehenen Ausgaben schnell in eine Verschuldung abrutschen können. Oft fehlt es an Informationen und Sozialleistungen und öffentliche Unterstützung wird nicht in Anspruch genommen. Häufig würde es gar nicht so weit kommen, aber viele Leute wissen nicht genau, was ihnen überhaupt zusteht, erklärt Frau Lorenzi die Situation. (VOL.at/Voller)