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Delikt "Vergewaltigung": Keine milderen Strafen geplant

Keine milderen Strafen nach Vergewaltigungen.
Keine milderen Strafen nach Vergewaltigungen. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Bei der geplanten Strafvollzugsreform wird es keine milderen Strafen bei dem Delikt "Vergewaltigung" geben.

Einen entsprechenden Medienbericht wies das Justizministerium gegenüber der APA zurück. "Hiermit wird ausdrücklich festgehalten, dass es hierbei keine Änderung für Sexualstraftäter geben wird", hieß es.

Justizministerium: "Keine Änderungen"

Im Rahmen einer Expertengruppe "Sichere Wege aus der Kriminalität" wurden verschiedene resozialisierungsfördernde Maßnahmen im Zusammenhang mit Freiheitsstrafen aus Sicht der Wissenschaft und Praxis beleuchtet. "Es ging dabei nicht um Strafdrohungen", unterstrich das Justizministerium. Klar sei aber, dass in diesen Diskussionen "unterschiedliche Meinungen erwünscht sind und auch kontroversielle Themen nicht ausgespart werden dürfen".

(APA/Red)

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