AA

Defekte Heim-Beatmungsgeräte: Prozessstart in Wien

Der Musterprozess gegen defekte Heim-Beatmungsgeräte ist in Wien gestartet.
Der Musterprozess gegen defekte Heim-Beatmungsgeräte ist in Wien gestartet. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Vor dem Handelsgericht Wien hat am Donnerstag der erste Verhandlungstag in einem Musterprozess gegen das Unternehmen Philips wegen defekter Heim-Beatmungsgeräte für Patienten mit Schlafapnoe stattgefunden.
Verhandlung um defekte Beatmungsgeräte

Der Kläger, der diese Produkte über Jahre hinweg genutzt hat und nun schwer an der Lunge erkrankt ist, fordert 70.000 Euro Schadenersatz und die Feststellung, dass Philips für alle weiteren gesundheitlichen Folgen verantwortlich gemacht werden sollte, wie vom Verbraucherschutzverein (VSV) in einer Aussendung mitgeteilt wurde.

Betroffenen Heim-Beatmungsgeräten wird ein Produktfehler zugeschrieben

Den betroffenen Geräten wird laut VSV ein Produktfehler zugeschrieben. Der zur Dämmung verwendete Schaumstoff wurde während der Nutzung brüchig und zerbröselte, wodurch die Gefahr bestand, dass diese Brösel verschluckt oder eingeatmet werden könnten. "Obwohl Philips bereits seit 2015 von diesem Produktfehler wusste, informierte das Unternehmen in Österreich erst im Sommer 2021 alle Gerätenutzer mittels eingeschriebenem Brief und warnte vor möglichen krebserregenden Folgen des Einatmens der Brösel", so der VSV.

Musterprozess am Handelsgericht Wien gestartet

Der Kläger hatte das betreffende Gerät über einen langen Zeitraum verwendet und erkrankte schwer an der Lunge. Der VSV argumentiert, dass die Histologie eine Entzündung aufwies, die genau denjenigen ähnelt, die seit Jahren mit der Belastung durch Schaumstoff-Partikel in Verbindung gebracht werden. Der Verein fordert von Philips die Offenlegung der Sicherheitsdatenblätter für den verwendeten Schaumstoff, da nur auf dieser Grundlage eine gezielte medizinische Behandlung des Klägers möglich sei.

Bisher ist das Unternehmen diesem Ansinnen nicht nachgekommen. Zudem hat Philips die Zahlung mit Verweis auf eine Verjährung der Angelegenheit abgelehnt, was vom VSV als "Rechtsmittelmissbrauch" kritisiert wurde. Die Verhandlung am Donnerstag wurde bis zur Anhörung eines Lungenfacharztes als Sachverständigem auf unbestimmte Zeit vertagt.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Defekte Heim-Beatmungsgeräte: Prozessstart in Wien
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen