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Debatte nach Rekordkartellstrafe für Rewe

OGH hatte Kartellstrafe für Rewe auf 70 Mio. Euro hochgeschraubt.
OGH hatte Kartellstrafe für Rewe auf 70 Mio. Euro hochgeschraubt. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Die stellvertretende Bundeskartellanwältin, Verena Strasser, hat den Entscheid des Obersten Gerichtshofs (OGH) im Hinblick auf die jüngste Rekordkartellstrafe für Rewe verteidigt. Wie der "Kurier" am Dienstag berichtete, widersprach Strasser einer Einschätzung des Juristen Heinz Mayer, der den OGH-Beschluss als verfassungswidrig sieht.
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Das Gericht hatte heuer Ende Jänner eine Kartellstrafe gegen Rewe von 1,5 auf 70 Mio. Euro erhöht.

Mayer äußerte sich im "Standard"

Der Oberste Gerichtshof habe "eine verfassungswidrige extensive Interpretation vorgenommen" und dadurch einen Straftatbestand erschaffen, argumentierte Mayer vergangene Woche in einem Gastkommentar im "Der Standard" (online). Demnach habe der OGH in der "Inkraftsetzung eines langjährigen Pachtvertrags" einen Zusammenschluss gesehen, Rewe habe den Pachtvertrag aber mit einem Immobilienentwickler abgeschlossen und somit keinen "wesentlichen Teil des Unternehmens" des Verpächters erworben.

"Würde die Zwischenschaltung eines Dritten, also ein mittelbarer Erwerb wie im vorliegenden Fall, genügen, um die Qualifikation als Zusammenschluss-Tatbestand zu vereiteln, wäre Umgehungskonstruktionen aller Art Tür und Tor geöffnet", widersprach Strasser laut Kurier. Im vorliegenden Fall seien als "maßgebliche Assets die raumordnungsrechtliche Bewilligung einer Fläche als Lebensmitteleinzelhandel in einem Einkaufszentrum", also die Verpachtung und der Kundenstock, gesehen worden.

Kartellstrafe gegen Rewe angehoben

Der Rewe-Fall liegt bereits mehrere Jahre zurück: Mitte 2018 übernahm die damalige Tochtergesellschaft Merkur Warenhandels AG (nun: Billa Plus) Verkaufsflächen für einen Lebensmitteleinzelhandel in einem Einkaufszentrum in Wels, wo zuvor ein Lebensmitteleinzelhandel betrieben worden war. Dieser Vorgang wurde bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) erst im August 2020 nachträglich als Zusammenschluss angemeldet und damit gegen die Fusionsanmeldepflicht verstoßen. Zur deutschen Rewe-Gruppe gehören in Österreich Adeg, Billa, Billa Plus, Bipa und Penny.

Das Kartellgericht verhängte zunächst eine Geldstrafe in Höhe von 1,5 Mio. Euro. Die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt erhoben dagegen Rekurs. Der OGH erhöhte die Strafe Ende Jänner 2025 dann auf 70 Mio. Euro. "Ein Betrag von 70 Millionen ist freilich für die meisten Rechtsunterworfenen eine schwindelerregend hohe Summe", sagte Strasser, die Strafhöhe könne allerdings bis zu zehn Prozent des Konzernumsatzes betragen. Im Fall von Rewe entspreche die Strafe lediglich 0,76 Prozent des potenziellen Strafrahmens.

(APA/Red)

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