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David Irving wieder auf freiem Fuß

Bild: APA
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Der britische Holocaust-Leugner David Irving ist seit Mittwoch wieder ein freier Mann. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) leistete der Berufung des 68-jährigen Folge:

Das Gericht wandelte zwei Drittel der dreijährigen Freiheitsstrafe, die er im Februar 2006 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung von einem Wiener Schwurgericht ausgefasst hatte, in eine bedingte Haftstrafe um.

Da Irving bereits über 13 Monate in U-Haft verbracht hat und diese Zeit auf den unbedingten Strafteil von einem Jahr angerechnet wird, verfügte das Wiener Straflandesgericht seine Enthaftung.

Wie Ernest Maurer, der Vorsitzende des Berufungssenats, in der Urteilsbegründung ausführte, komme im vorliegenden Fall dem „außerordentlich lang zurückliegenden Tatzeitraum“ sowie „dem bisher untadeligen Wandel des Angeklagten“ eine „ganz dominante Bedeutung“ zu. David Irving hatte im Jahr 1989 bei Vorträgen in Wien und Leoben sowie in einem Zeitungsinterview die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich bestritten sowie die Massenvernichtung der Juden angezweifelt.

Für das OLG lag im Unterschied zur Einschätzung von Oberstaatsanwältin Marie-Luise Nittel, die aus generalpräventiven Gründen eine höhere Strafe für Irving gefordert hatte, auch keine Tatwiederholung vor. Senatspräsident Maurer sprach von einer „Tateinheit“, der britische Publizist habe „im engen zeitlichen Kontext einer Vortragsreihe“ seine als nationalsozialistische Wiederbetätigung anzusehenden Thesen verbreitet.

Unter Berücksichtigung all dessen sei es möglich, einen Strafteil von zwei Jahren unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachzusehen, zumal davon auszugehen sei, dass Irving nach seiner Enthaftung Österreich unverzüglich verlassen und nach England zurückkehren werde, stellte Maurer fest. Die neuerliche Begehung einer strafbaren Handlung sei daher „nicht zu vermuten“.

Dass die Staatsanwaltschaft Wien gegen Irving ein zweites Verfahren nach dem Verbotsgesetz führt, weil dieser nach seiner Verurteilung in erster Instanz in einem Interview zwei Journalisten neuerlich einschlägige Bemerkungen diktiert hatte, beeindruckte den Berufungssenat nicht besonders. Maurer – vor einigen Jahren von der FPÖ in den ORF-Stiftungsrat entsandt – qualifizierte diese Aussagen als „Reaktion unter dem Eindruck eines Schocks nach einer Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe“. Es handle sich dabei bloß um eine „Urteilsschelte“.

Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob das zweite Verfahren „vor der Einstellung steht“, wie Irvings Verteidiger Herbert Schaller behauptet hatte, oder neuerlich Anklage erhoben wird. Die Anklagebehörde verzichtete allerdings am Mittwochnachmittag auf einen neuerlichen Haftantrag, womit Irvings Ausreise nach London, wo ihn seine kranke Ehefrau und sein zwölfjähriges Kind erwarten, unmittelbar bevorstehen dürfte.

„Der Tatverdacht reicht in diesem Fall nicht für eine neuerliche U-Haft aus. Damit ist Irving frei“, erläuterte Gerhard Jarosch, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, auf APA-Anfrage die Entscheidung, Irvings Enthaftung nicht weiter zu verzögern. Damit konnte dieser nach der so genannten Endverfügung des zuständigen Richters das Landesgerichtliche Gefangenenhaus verlassen. Die Anklagebehörde wird das offene Verfahren gegen Irving in dessen Abwesenheit fortführen. Justizinsider gehen davon aus, dass keine Anklage erhoben wird.

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim bezeichnete das OLG-Urteil in einer Presseaussendung als „höchst erstaunlich und nur sehr schwer nachvollziehbar“. Er kritisierte vor allem den Vorsitzenden des Berufungssenats und dessen Urteilsbegründung, die Jarolim „seltsam“ fand. Die Grüne Justizsprecherin Terezija Stoisits forderte die Verhängung eines Aufenthaltsverbots gegen den Briten. Es müsse nun „dafür gesorgt werden, dass der Holocaustleugner seine falschen Behauptungen in Österreich nicht erneut verbreiten kann“, begründete sie ihre Forderung in einer Aussendung und wandte sich an Innenministerin Liese Prokop (V), das Verbot „umgehend“ zu erlassen.

Die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) bedauerte die Strafaussetzung für den Holocaust-Gegner und sprach von einem „Fehlurteil“. Gerade kurz nach der „Holocaustleugnerkonferenz“ in Teheran sei damit ein falsches Zeichen gesetzt worden, hieß es in einer offiziellen Stellungnahme der Kultusgemeinde.

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