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David Irving: Was sagt Europa?

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Die Verurteilung des britischen Holocaust-Leugners David Irving am Straf-Landesgericht Wien wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu drei Jahren unbedingter Haft hat die Auslandspresse weiter beschäftigt.

Die britische Tageszeitung „The Guardian“ begrüßte das Urteil, gegen das sowohl Irving als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben. Die größte finnische Tageszeitung „Helsingin Sanomat“ betitelte ihren Leitartikel mit: „Der unnötige Märtyrer einer schlechten Sache“. Im Folgenden Wortlaufauszüge:

„The Guardian“ (London):
„Es wäre ironisch gewesen, wenn Irving seine Verurteilung hätte vermeiden können, indem er seinen Prozess in eine Verteidigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung verwandelt. Wenn er nicht in Wien hinter Gittern geendet wäre, hätte Irving in den Iran fliegen können, wo Präsident Mahmoud Ahmadinejad eine Konferenz organisieren will über die ’Unwahrheit der Version (des Holocaust), die Europa und die Zionisten der Welt aufgezwungen haben’. Jetzt wird er viel Zeit haben, um darüber nachzudenken, welchen Beitrag er zu diesem vergifteten Ereignis hätte liefern können. Die Neo-Nazis überall haben eine Ikone verloren. Das ist eine gute Nachricht.“

„Helsingin Sanomat“ (Helsinki):
„Es steht zu hoffen, das jetzt aus einem dummen Verdreher der Geschichte nicht der Held gefährlicher Kräfte wird. Der österreichische Richter charakterisierte den Autor David Irving sicher ganz richtig als ’Rassisten, Antisemiten und Lügner’ Nach österreichischem Recht ist er eines Verbrechens schuldig und dabei hätte er (Irving) das Gefängnis sicher leicht vermeiden können, indem er sich aus dem Land fern gehalten hätte. Dennoch bringt das harte Urteil sicherlich mehr Schaden als Nutzen. (…)

Das strenge (Verbots-, Anm.)Gesetz kann man vielleicht damit rechtfertigen, dass das Erbe des Nationalsozialismus ein schlimmer Fleck auch auf der Geschichte Österreichs ist, und dass die Verleugnung des Holocaust auf gewisse Weise ein schriller Zug des modernen Antisemitismus ist. Jene ist zwar moralisch minderwertig, eine Gefahr für die Geschichtsschreibung ist sie aber nicht. Ein ernsthafter Disput über die Tatsachen des Holocaust ist nicht möglich. Der Gesetzgeber hat das Recht, gegen die wissentliche Hetze gegen eine bestimmte Personengruppe einzuschreiten. In die Kompetenz des Gesetzgebers fällt es jedoch nicht zu entscheiden, was in der Geschichte passiert ist, und was nicht. Dafür gibt es die Geschichtswissenschaft und ihren internen kritischen Diskurs. Auch die dümmste Meinung sollte nicht hinter Schloss und Riegel führen.“

„De Volkskrant“ (Den Haag):
„Wegen der Einmaligkeit des Holocausts ist es in einigen Ländern wie Österreich unter Strafe gestellt, ihn abzustreiten. Aus welchem Schuldgefühl diese Gesetzgebung auch kommt – sie befriedigt nicht. Die Judenverfolgung wird gleichsam außerhalb der Geschichte gestellt, anstatt sie als dazu gehörend zu betrachten. Nur so kann verstanden werden, warum ’Auschwitz’ geschehen konnte. Dass es keinerlei Grund gibt, den Holocaust anzuzweifeln, bedeutet nicht, dass auch ernsthafte Historiker die Deutung des Geschehenen noch nicht abgeschlossen haben. Die Freiheit der Meinungsäußerung gibt Irving nicht das Recht, Überlebende des Holocaust zu verletzen. Das Gesetz bietet dagegen in den meisten Ländern ausreichenden Schutz. Darüber hinaus müssen seine Auffassungen mit Argumenten bekämpft werden.“

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